Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen: b) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1, 2) und § 4 (1, 2) BauGB Siehe Beschlussvorlage 2019/0528
2. Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs-gesetzes (NKomVG) mit Ergänzung der Hinweise unter 1.7 den Bebauungsplan Nr. 215 „Backhausfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Sachverhalt:Der Ortsrat Rethmar hat sich in seiner Sitzung am 24.06.2019 und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt in seiner Sitzung am 25.06.2019 mit der Beschlussvorlage 2019/0528 zum Bebauungsplan Nr. 215 „Backhausfeld“ befasst. In den Sitzungen wurde empfohlen, unter Hinweise Nr. 1.7 die kleinkronigen Stadtlinden Tilia cordata "Rancho" sowie Tilia cordata "Roelvo" zu ergänzen. Der Ortsrat Rethmar und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt haben der Ergänzung der Pflanzliste unter Hinweisen des Bebauungsplans Nr. 215 „Backhausfeld“ zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Hinweise mit Ergänzung in Nr. 1.7 (in rot)
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