Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde - Ost“ im Ortsteil Sehnde in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0590 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0590 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde - Ost“ im Ortsteil Sehnde in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung mit dem Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde - Ost“ ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde - Ost“ hat sich der Rat der Stadt Sehnde zuletzt in seiner Sitzung am 13.12.2018 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 22.07.2019 bis einschließlich 09.08.2019.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB erfolgte mit Schreiben vom 18.07.2019 mit der Frist bis einschließlich 16.08.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme. Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die eingegangenen Äußerungen aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB geprüft und ausgewertet werden. Dafür ist eine Abwägungstabelle als Anlage 2 beigefügt. Die Tabelle enthält eine Wiedergabe der Schreiben und eine „Stellungnahme der Stadt“, in der angegeben ist, wie die Äußerungen im Entwurf des Bebauungsplans berücksichtigt werden. Außerdem sind Beschlussvorschläge aufgeführt. Der Beschluss zu der Auswertung der Äußerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt.
Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung und Umweltbericht. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage 3 beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde - Ost“ und die als Anlage 4 beigefügte Begründung mit dem Umweltbericht dazu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: 355_Beteiligungsliste zur Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Anlage 2: 355_Abwägung der eingegangenen Eingaben nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Anlage 3: 355_Plan-Entwurf in Einzelteilen Anlage 4: 355_Begründung-Entwurf inkl. Umweltbericht Anlage 5: 355_Biotoptypenplan Anlage 6: 355_Städtebaulicher Entwurf
Anmerkung: Die Fachbeiträge zum Bebauungsplan Nr. 355 sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar: https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/
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