Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt fasst folgenden Beschluss: Der Schlussbericht der Region Hannover über die technische Prüfung im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:Die Verwaltung übergibt den o.g. Bericht einschließlich der von ihr verfassten Stellungnahme zur Kenntnisnahme.
Die technische Prüfung ist abgeschlossen.
Der Bericht gem. §§ 155 ff. NKomVG liegt vor und ist dieser Drucksache beigefügt.
Die Verwaltung gibt gemäß der Aufforderung der Region zu den mit Prüfungsbemerkung (PB) versehenen Textziffern(TZ) folgende Stellungnahme ab:
Tief– und Straßenbau:
PB zu TZ 22 Ingenieurleistungen : Für die Ingenieurleistungen wurde nur dieses eine Angebot eingeholt, da vier der ursprünglich in diesem Angebot enthaltene Bushaltestellen in anderen Maßnahmen, im Rahmen der Dorfentwicklung und Maßnahmen der Region Hannover, enthalten waren und beplant wurden. In allen Fällen wurde mit den Planungsleistungen das Ing.- Büro Weinkopf betraut. So konnten durch die Vergabe an das Büro Weinkopf Synergieeffekte hinsichtlich Vermessung, Abrechnung etc., generiert werden, womit eine wirtschaftlichere Abwicklung erzielt werden konnte. Die Vorlagepflicht des Ingenieurvertrages wurde dabei nicht berücksichtigt. Künftig wird in jedem Einzelfall eine Vorlage veranlasst.
PB zu TZ 23 Wartehallen: Da die Preisanfrage analog zu der des Vorjahres gestaltet wurde und diese durch ein günstigeres Angebot, des im Jahre vorher unterlegenen Bieters, positiv für die Stadt Sehnde ausgefallen ist, wurde hier von einer Prüfung durch die Region abgesehen. Diese Vorgehensweise wird in Zukunft nicht mehr angewandt. Eine Prüfung findet zukünftig generell statt.
Hochbau :
PB zu TZ 29: Die Abnahme fand auf Grund der nur geringfügigen Mängel in Abwesenheit der ausführenden Firma am 01.08.2017 statt. Das Protokoll ist falsch im Vergabeteil der Akte abgelegt worden, befindet sich aber in der Akte.
PB zu TZ 31: Der zuständige Sachbearbeiter arbeitet nicht mehr im Hause, der Sachverhalt kann nicht mehr abschließend geklärt werden. Andere SB halten die Vorgaben ein.
PB zu TZ 32: Der zuständige Sachbearbeiter arbeitet nicht mehr im Hause. Andere SB ziehen die Pauschalen ab.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Bericht über die Technische Prüfung 2017
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