Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:
a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss nimmt den Medienentwicklungsplan (Teil 7) für die Jahre 2020 – 2025 für die Schulen in der Trägerschaft der Stadt Sehnde zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:Der Medienentwicklungsplan (MEP) Teil 6 für die Schulen in der Trägerschaft der Stadt Sehnde wurde zuletzt mit der Drucksache Nr. 2014/030 fortgeschrieben. Er endet 2019. Ab dem Jahr 2020 ist der MEP daher fortzuschreiben und wird mit dem Teil 7 für die Jahre 2020-2025 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Sehnder Schulen wurden Anfang des Jahres durch den Schulträger aufgefordert Medienentwicklungskonzepte aufzustellen und fortzuschreiben. Hierbei erfolgte eine fachliche Begleitung durch den Schulträger und auf Schulseite ergänzend durch landeseigene Beratungsstellen. Die Medienentwicklungskonzepte der Schulen sind einerseits wichtig, um die Ausstattung der Schulen mit EDV zu steuern, sie sind aber auch gleichzeitig Voraussetzung um Fördermittel aus dem Digitalpakt in Anspruch nehmen zu können (Vorlage 2019/585). Nach Rd.Erl d.MK vom 08.08.2019 ist ohne ein Medienentwicklungskonzept eine Beantragung von Fördermitteln für die jeweilige Schule nicht möglich
Die Fortschreibung des MEP 2020-2025 greift Erfahrungen des auslaufenden Planungszyklus und aktuelle Entwicklungen in der Schullandschaft, die in den Medienentwicklungskonzepten der einzelnen Schulen genannt wurden, auf. Seitens des Schulträgers ist es aber auch wichtig möglichst einheitliche Grundstrukturen zu schaffen um den administrativen Aufwand zu optimieren.
Die wesentlichen Änderungen bzw. Inhalte sind folgende:
Bei den finanziellen Auswirkungen (Seite 20 f) handelt es sich zum Großteil um turnusmäßige Ersatzbeschaffungen am Ende der Nutzungsdauer. Basis sind die genannten Standzeiten und die derzeitigen marktüblichen Kalkulationspreise. Ergänzende Beschaffungen sind im MEP beschrieben. Neu ist die Ausstattung der 1. und 2. Klassen an den Grundschulen mit interaktiven Tafeln. Sofern dies über den Digitalpakt förderfähig ist, wird dies vorrangig aus diesen Mitteln erfolgen.
Nicht berücksichtigt bei den finanziellen Auswirkungen sind die notwendigen Vernetzungsarbeiten. Hierzu sollen ebenfalls im Wesentlichen Mittel des Digitalpaktes eingesetzt werden (Vorlage 2019/0585), die in den Jahren 2019 – 2023 abrufbar sind stehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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