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Vorlage - 2020/0666  

 
 
Betreff: Delegierung von Entscheidungsbefugnissen des Rates und des Verwaltungsausschusses auf den Bürgermeister
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Personal, Organisation und Innere Dienste   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
13.02.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage BV 2020-0666 Delegierung von Entscheidungsbefugnissen 2020

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1. Der Verwaltungsausschuss überträgt dem Bürgermeister die Entscheidungsbefugnisse über die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Beschäftigten gemäß der

Anlage Punkt 3.1.

2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss zu 3 zu fassen.

3. Der Rat beschließt die Änderungen der Anlage zur Delegierung von Entscheidungen auf den Bürgermeister zu den Punkten 2.4, 2.5 und 3.2 zu übertragen.

 

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Sachverhalt:

Aufgrund des Fachkräftemangels wird es zunehmend schwieriger geeignetes Personal zu finden. Den Bewerber*innen kommt es auf eine zeitnahe Zusage einer Stelle an. Die Beschlussfassung über den Verwaltungsausschuss bzw. den Rat kann bis zu zwei Monate dauern. Die Gefahr, dass die Bewerber*innen in der Zwischenzeit absagen ist groß. Daher empfiehlt es sich kurze Entscheidungswege zu schaffen. 

 

Auch für bereits bei der Stadt Sehnde Beschäftigte ist es im Zuge der Personalbindung wichtig, dass Eingruppierungsanträge zeitnah abgeschlossen werden. Auf Grund der Tarifautomatik entsteht mit Übertragung höherwertiger Aufgaben ein Eingruppierungsanspruch. Eine Umgehung der tariflichen Ansprüche ist ausgeschlossen. Ein VA-Beschluss hat in diesen Fällen lediglich deklaratorische Bedeutung.

Daher schlage ich vor, dass der Verwaltungsausschuss von seinem Recht auf Übertragung von Entscheidungen zu Einstellungen, Eingruppierungen und Entlassungen gemäß § 107 IV Satz 2 NKomVG Gebrauch macht und die Änderungen zu Punkt 3.1 aus der Anlage zur Beschlussvorlage beschließt.

 

Die vorgenannten Aspekte für die Beschäftigten gelten auch für Beamt*innen. Bei den Beamt*innen ist gemäß § 107 IV Satz 1 NKomVG der Rat im Einvernehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten zuständig. Der Rat kann ebenfalls die Ernennung, Versetzung zu einem anderen Dienstherrn, Versetzung in den Ruhestand und Entlassung der Beamtinnen und Beamten (§ 107 IV 1 NKomVG) auf den Hauptverwaltungsbeamten übertragen. Aus den vorgenannten Gründen schlage ich vor, dass der Rat die Änderungen zu Punkt 3.2 der Anlage zur Beschlussvorlage über die Übertragung der Befugnisse auf den Hauptverwaltungsbeamten beschließt.

 

Durch die Einführung der Niedersächsischen Reisekostenverordnung sind Anpassungen an die jeweiligen Rechtsgrundlagen in den Delegierungen von Entscheidungsbefugnissen auf den Bürgermeister vorzunehmen. Den Punkten 2.4 und 2.5 sind die Anpassungen an die gültigen Rechtsgrundlagen zu entnehmen.

Änderungen zur alten Fassung der Delegierung von Entscheidungsbefugnissen auf den Bürgermeister sind in der Anlage rot kenntlich gemacht.

 

 

Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover:

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage BV 2020-0666 Delegierung von Entscheidungsbefugnissen 2020 (118 KB)