Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2020/0676  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 724 "Bosenkamp West" mit Örtlichen Bauvorschriften
1. Änderung, im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und
die Beteiligung nach § 4 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Ilten Vorberatung
25.02.2020 
Sitzung des Ortsrates Ilten ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
25.02.2020 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
05.03.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
724-1_Entwurf_m_BGR

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 724 „Bosenkamp West“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Plangebiet des Ursprungsplans. Für den Bereich wird ein Sondergebiet „Lebensmitteleinzelhandel“ festgesetzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 724Bosenkamp West“ im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 724 „Bosenkamp-West“ wurden die Voraus-setzungen für ein kleines Nahversorgungszentrum auf dem Grundstück „Am Park 57“ im Südwesten von Ilten geschaffen. Der Bebauungsplan setzt ein Sondergebiet „Lebensmittel-einzelhandel“ mit einer max. Verkaufsfläche von 800 m² je Betrieb und 1.800 m² für das gesamte Nahversorgungszentrum im § 1 der textlichen Festsetzungen fest.

 

Der vorhandene Diskounter möchte seine Verkaufsfläche um 400 m² auf 1.200 m² erweitern, um den Bestand und die Entwicklung des Marktes langfristig zu sichern. Die Vergrößerung der Verkaufsfläche soll innerhalb des Gebäudekomplexes durch die Übernahme bestehender Verkaufsflächen erfolgen, so dass die Gesamtverkaufsfläche von 1.800 m² nicht überschritten wird. Um die Vergrößerung der Verkaufsfläche des Diskounters zu ermöglichen, ist die Textliche Festsetzung im § 1 auf eine max. Verkaufsfläche von 1.200 m² je Betrieb zu ändern. Dies soll mit der 1. Änderung des Bebauungsplans erfolgen.

 

Die Änderung des Bebauungsplans soll über das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen, da die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Die Grundzüge der Planung werden durch die Vergrößerung der Verkaufsfläche je Betrieb nicht berührt, da mit 400 m² der Wert zur Vorprüfung von 1.200 m² Geschossfläche nach UVPG nicht erreicht wird, und die Festsetzung einer Gesamtverkaufsfläche von 1.800 m² bestehen bleibt.

 

Es gibt keine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete) durch die Änderung.

Aufgrund der geplanten Nutzung liegen keine Anhaltspunkte vor, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Auch wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von den Angaben in der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung, welche Arten umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 724 „Bosenkamp-West“ ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen. Der Aufstellungsbeschluss ist oben unter Ziffer 1 aufgeführt.

 

Da von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen wird, ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 724 die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird das Verfahren nach § 3 (2) BauGB, die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung, und zur Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wird das Verfahren nach § 4 (2) BauGB angewandt. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Gegenstand des oben unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 724 „Bosenkamp-West“. Der Entwurf besteht aus einem Textteil und der Begründung.

 

Räumlicher Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 724 „Bosenkamp-West“:

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 724 mit Begründung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 724-1_Entwurf_m_BGR (1013 KB)