Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2020/0682  

 
 
Betreff: Grunderneuerung von Bushaltestellen-/ Wartehallen im Stadtgebiet Sehnde
Hier: Planung für das Jahr 2021

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
25.02.2020 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde
05.03.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
DS AnlagenBHst2021

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu c)

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c)

c) Der Rat  beschließt: Die Grunderneuerung der vorgeschlagenen Bushaltestellen wird im Jahr 2021 im genannten Umfang ausgeführt.

 

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Sachverhalt:

Im Rahmen des vom Land Niedersachsen eingeführten Konjunkturprogramms zur Förderung von Grunderneuerungsmaßnahmen an Bushaltestellen sollen auch im Jahr 2021 weitere Bushaltestellen im Stadtgebiet Sehnde erneuert werden.

 

Die Stadt Sehnde hat damit für das Jahr 2021 die Grunderneuerung für folgende

Bushaltestellen geplant:

 

- Haimar, Backhausplatz

- Rethmar, Triftstraße(N)

- Sehnde, Haydnstraße (N)

- Sehnde, Zuckerfabriksweg (N)

- Sehnde, Zuckerfabriksweg (S)

- Kl.Lobke, Lobker Str.(W)

- Höver, Güldenbuschweg (O)

- Höver, Güldenbuschweg (W)

 

Die o.g. Bushaltestellen waren Gegenstand der Haushaltsberatungen

 

Die ermittelten Baukosten zur Grunderneuerung der o.g. Haltestellen werden sich voraussichtlich auf insgesamt 248.500,00€ belaufen. Soweit als zuwendungsfähig anerkannt, übernimmt das Land hiervon Kosten i.H.v. 75%, also 186.375,00€ . Zusätzlich stellt die Region Hannover eine anteilige Finanzierungsbeteiligung von 50% der nicht durch das Land gedeckten zuwendungsfähigen Bau- u. Planungskosten (62.125,00 €) bis zu einer Höhe von max. 50.000,-€  in Aussicht. Dies würde nach Abzug der Landesförderung bei der Stadt noch eine mögliche Minderung auf 31.062,50 € bedeuten.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

224.000,00

217.000,00

Auszahlungen

256.000,00

248.500,00

 

 

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Anlage/n:

ALK - Auszüge

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich DS AnlagenBHst2021 (4645 KB)