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Vorlage - 2020/0704  

 
 
Betreff: Anpassung der Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde (Sportförderrichtlinie)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
07.05.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Richtlinien Förderung Sportvereine 2020

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu b) zu fassen.

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Anpassung der Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde (Sportförderrichtlinie) in der als Anlage 1 beigefügten Form.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Sehnde hat im Haushalt 2020 zusätzliche Mittel für die Sportförderung bereitgestellt.
Ausgangspunkt war der Antrag des Sportring Sehnde vom 20.06.2019, den dieser mit Datum vom 09.07.2019 ergänzt hat. Der Sportring hat darauf hingewiesen, dass es für die Vereine zunehmend schwieriger wird die Anlagen, die sie für ihren Übungsbetrieb benötigen aus eigenen Mittel, bzw. mit eigenem Personal zu unterhalten.

 

Inhaltlich hat der Sportring folgendes beantragt:

  1. Die Pauschale für die Herrichtung von Tennisplätzen in Höhe von 500 € je Verein, soll auf eine Förderung je Tennisspielfeld in Höhe von 250 € umgestellt werden.
     
  2. Die Schützenvereine, die ihre Schützenheime weitestgehend selbständig unterhalten, sollten künftig je Schießbahn eine Förderung erhalten. Für Kleikaliberschießstände soll diese jährlich 30 € und für Luftgewehr- und Luftpistolen jährlich 15 € je Stand betragen.
     
  3. Die Sportvereine, die große Außenbereichsflächen zu pflegen haben, aber keinen Rasensport betreiben, sollen künftig ebenfalls eine Förderung hierfür erhalten.
     

Der Fachausschuss hatte bereits am 05.09.2019 über den Antrag des Sportringes und dessen finanziellen Auswirkungen beraten (Vorlage 2019/0582). Zunächst wurde dieser in die Fraktionen verwiesen und zu den Haushaltsplanberatungen 2020 neu diskutiert. Der Rat hat im Haushalt 2020 die zusätzlichen Mittel von 7.500 € bereitgestellt, um die Förderung, wie im Antrag beschrieben umzusetzen.
 

Zur Umsetzung der Förderung bedarf es nun einer Anpassung der Sportförderrichtlinie der Stadt Sehnde. Der Entwurf der Förderrichtlinie, die diese Tatbestände nun vorsieht, ist als Anlage beigefügt. Die geänderten Passagen sind im Entwurf gelb markiert
 

 

Die wesentlichen Änderungen sind folgende:

  • In § 2 ist die Förderberechtigung um die Lage des Vereinsgeländes ergänzt worden, da eine reine Förderung nach dem Vereinssitz teilweise schwierig war.
  • Neu aufgenommen wurde der § 3, mit dem die verschiedenen Arten der Förderung strukturiert dargestellt werden.
  • Die Bereitstellung der städtischen Sportstätten / Immobilien als Förderung ist bislang in der Richtlinie nicht genannt gewesen. Sie stellt jedoch einen wesentlichen Beitrag in der Förderung der Sehnder Sportlandschaft da und ist neu als § 4 aufgenommen.
  • Die eigentlichen Förderbeträge sind aus der Richtlinie herausgelöst und in eine Anlage überführt worden. Die strukturellen Beträge, wie Antragsgrößen und Höchstförderungen sind weiterhin in der Richtlinie genannt.
  • Die Förderung von Tennisplätzen ist als Buchstabe e in § 6 Absatz 1 entfallen, da sie nicht investiv ist. Sie ist thematisch neu im § 7 Absatz 1 Buchstabe a aufgeführt und von einer Platzpauschale auf Spielfelder umgestellt worden.
  • Neu sind die Reglungen zu den Schießsportanlagen und den Vereinssportstätten mit städtischem Erbbaurechtsvertrag.
  • Um das Verfahren für die Sportvereine mit Außenbereichsflächen möglichst unkompliziert zu gestalten, hatte die Verwaltung bereits in der Ursprungsvorlage vorgeschlagen drei Größenklassen zu bilden. Voraussetzung für eine Förderung ist in diesen Fällen das Bestehen eines Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt Sehnde.
  • Der Antragszeitraum zur Förderung von Investitionen > 25.000 € wurde auf den 30.04. vorgezogen. Der bisherige 30.06. wurde für die notwendigen politischen Beratungen für zu spät empfunden. Für die anstehenden Beratungen in 2020 wird es bei dem 30.06. bleiben, da der Ratsbeschluss erst nach dem 30.04.gefaßt wird.

 

Aufgrund der aktuellen Coronakrise und den eingeschränkten politischen Beratungen wird empfohlen auf eine Beratung im Fachausschuss 2 ausnahmsweise zu verzichten, damit die Förderungen gezahlt werden können. Thematisch ist bereits in den Haushaltsplanberatungen politischer Konsens festgestellt worden, so dass dies ausnahmsweise vertretbar erscheint.

 

Die Zahlung der neuen Förderungen ist rückwirkend ab dem 01.01.2020 geplant.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

125.000 €

125.000 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Richtlinien Förderung Sportvereine 2020 (96 KB)