Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt den Beschluss zu l): b) Der Ortsrat Höver empfiehlt den Beschluss zu l): c) Der Ortsrat Ilten empfiehlt den Beschluss zu l): d) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt den Beschluss zu l): e) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt den Beschluss zu l): f) Der Ortsrat Bilm empfiehlt den Beschluss zu l): g) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt den Beschluss zu l): h) Der Ortsrat Müllingen-Wirringen empfiehlt den Beschluss zu l): i) Der Ortsrat Wassel empfiehlt den Beschluss zu l): j) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt den Beschluss zu l): k) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt den Beschluss zu l): l) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
1. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung dazu wird zugestimmt. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:Mit der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes soll der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) für das gesamte Stadtgebiet redaktionell überarbeitet werden. Anlass für diese Überarbeitung der rechtswirksamen Fassung vom 25.02.1999 ist die Notwendigkeit, das Planwerk zu aktualisieren. Es liegt derzeit nur eine Druckfassung vom 07.08.2003 vor, die die Inhalte bis zur 13. Änderung umfasst. Zwischenzeitlich sind zahlreiche Änderungen sowie Berichtigungen erfolgt, die in eine Neubekanntmachung einfließen sollen. Darüber hinaus sind planerisch relevante Ratsbeschlüsse und Gesetzesänderungen einzuarbeiten, die auch Darstellungsinhalte betreffen. Diese Änderung der Darstellungen kann nicht Inhalt einer Neubekanntmachung sein, daher ist ein förmliches Änderungsverfahren vorzunehmen.
Die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im vereinfachten Verfahren aufgestellt (§ 13 BauGB) werden. Das Verfahren dient der redaktionellen Überarbeitung, es werden keine Grundzüge der Planung berührt. Das vereinfachte Verfahren kann angewendet werden, da - die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird, - keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen und - keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung die Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verletzt werden.
Redaktionelle Änderungen - Für die Planzeichen und die textlichen Darstellungen wird die neueste Fassung der Planzeichenverordnung zugrunde gelegt - Der veränderte Verlauf der Stadtgrenze zieht teilweise Abweichungen zu bisherigen Nutzungsdarstellungen angrenzender Flächen nach sich, die nunmehr angepasst wurden - Wasserflächen, Hauptverkehrsstraßen, Gemeinbedarfseinrichtungen etc. werden entsprechend ihrer realen Verortung/ Lage zeichnerisch angepasst - Aktualisierung Hauptwander- und Radwege - Einzelhandelskonzept > zentraler Versorgungskern übernommen - Vereinheitlichte Darstellung Sonderbauflächen - Zusammenfassung von Zweckbestimmungen, weitestgehender Verzicht auf Unterkategorien innerhalb der jeweiligen Zweckbestimmung
Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke - Nutzungsüberlagerungen sind anzupassen - Nach Landesrecht denkmalgeschützte Gruppen von baulichen Anlagen / Einzeldenkmale aktualisiert - Anpassung an die Ziele der Raumordnung (RROP 2016) - Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale aktualisiert - Geschützte Landschaftsbestandteile aktualisiert - Leitungen und Anlagen der technischen Versorgung an aktuellen Stand angepasst - Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete aufgenommen - Flächen für Aufschüttungen/Abgrabungen angepasst - Salzstockhochlage Flächenkulisse korrigiert
Nicht berücksichtigte Kennzeichnungen, entbehrlich gewordene Darstellungen - Altstandorte werden aufgrund fehlender Daten nicht dargestellt - Fuß-Radweg-Verbindung Bahnhof/Maschwiese wurde berichtigt - Verlegung/Freilegung von Fließgewässern ist realisiert - Geplante Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete nicht mehr dargestellt, da eine belastbare Aussage des Planungsträgers nicht verfügbar ist
Förmliches Änderungsverfahren - Die Herausnahme von Gemeinbedarfsflächen, die heute nicht mehr existieren (z.B. Post, Feuerwehr etc.) ist mit einer Neubekanntmachung nicht zulässig, da dies nur über ein förmliches Änderungsverfahren mit Darstellung der Neunutzung möglich ist. Ebenso werden Piktogramme von Einrichtungen in der Darstellung herausgenommen, weil Standorte zwischenzeitlich aufgegeben wurden. - Bahnanlagen ehem. Industriegleis zu Grünflächen - Grünflächen, Zweckbestimmung Spielplatz: Anpassung an Spielplatzkonzept - Textliche Zuarbeiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können berücksichtigt werden, da im Rahmen der vereinfachten Änderung eine Überarbeitung der Begründung erfolgen kann. - Fortsetzung der Digitalisierung und weitergehende Umstellung auf XPlanung-Konformität (Verringerung der Detaillierung von Darstellungen, Lesbarkeit des FNP erhalten bzw. verbessern)
Rechtliche Auswirkungen: Gemäß den Verwaltungsvorschriften zum Baugesetzbuch (VV-BauGB) Nr. 39.2.3 ist bei der vereinfachten Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Hierauf wurde daher verzichtet. Die sich an den Entwurfsbeschluss anschließende öffentliche Auslegung soll gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchgeführt werden, da die gem. Nr. 39.2.4 VV-BauGB mögliche Beteiligung der Betroffenen für das gesamte Stadtgebiet unverhältnismäßig aufwändig ist.
Zur Weiterführung des Verfahrens ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Gegenstand des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der in der Anlage sowie auf der Homepage der Stadt Sehnde (Wirtschaft+Bauen/Bauleitplanung/Laufende Verfahren) bereitgestellte Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung dazu:
https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:45. Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwurf Planteil Stadtgebiet 45. Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwurf Planteil Exklave Begründung zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwurf
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