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Vorlage - 2020/0720  

 
 
Betreff: Ergänzungssatzung "Am Peiner Wege" gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Anhörung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Anhörung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
07.05.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
34-10_Anlage1_Liste-TÖB_Beteiligung
34-10_Anlage2_Abwägung 3-2_4-2
34-10_Anlage3_Erg_Satz_Dolgen_Satzung_m_BGR

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Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschluss zu den Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden nach § 4 (2) BauGB:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Stellungnahmen der Ergänzungssatzung „Am Peiner Wege“ mit örtlichen Bauvorschriften, Ortsteil Dolgen wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2020/0720 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschluss-vorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2020/0720 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt aufgrund des § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB), aufgrund des § 84 Abs. 3, 4 und 6 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die als Anlage 3 beigefügte Ergänzungssatzung „Am Peiner Wege“ mit örtlichen Bauvorschriften, Ortsteil Dolgen als Satzung und die Begründung dazu.

 

 

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Sachverhalt:

Zum Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung der Ergänzungssatzung "Am Peiner Wege" gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Dolgen ist der Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen. Daher werden der Ortsrat und die stimmberechtigten Mitglieder des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt nur schriftlich informiert. Sofern Sie Anregungen zu den vorgelegten Unterlagen haben, können Sie diese bis zum 29.04.2020 äußern. Die Verwaltung wird die Anregungen dem VA und Rat vortragen und der Rat wird abschließend darüber beschließen. Dieses Vorgehen ist mit dem Ortsbürgermeister und dem Ausschussvorsitzenden abgestimmt.

 

 

 

Begründung:

Mit der Ergänzungssatzung hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 26.09.2019 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Der Verwaltungsausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 10.02.2020 mit der Ergänzungssatzung "Am Peiner Wege" mit örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Dolgen befasst. Er hat damals dem Entwurf mit Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand vom 20.02.2020 bis einschließlich 23.03.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 18.02.2020 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gem. § 4 (2) BauGB beteiligt worden.

 

Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB liegen nicht vor.

 

Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Rat der Stadt Sehnde den Satzungsbeschluss fassen. Gegenstand dieses Beschlusses ist die als Anlage 3 beigefügte Ergänzungssatzung "Am Peiner Wege" gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Dolgen und die Begründung dazu.

Rechtliche Auswirkungen:

Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der Beteiligung muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1: Gesamtliste der beteiligten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden

Anlage 2: Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der beteiligten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden, die im Rahmen der Beteiligung eingegangen sind

Anlage 3: Ergänzungssatzung "Am Peiner Wege" gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde mit Begründung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 34-10_Anlage1_Liste-TÖB_Beteiligung (86 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 34-10_Anlage2_Abwägung 3-2_4-2 (98 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 34-10_Anlage3_Erg_Satz_Dolgen_Satzung_m_BGR (2158 KB)