Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2020/0736  

 
 
Betreff: Festlegung von Förderkriterien zur Ansiedlung von systemrelevanten Funktionsträger*innen, insbesondere von Allgemeinmedizner*innen" und Fachärzt*innen" im Stadtgebiet Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
10.06.2020 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.06.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, den

    Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat beschließt die aufgeführten Förderkriterien zur Ansiedlung von systemrelevanten

    Funktionsträger*innen im Stadtgebiet von Sehnde.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Um systemrelevante Funktionsträger*innen, insbesondere Allgemeinmediziner*innen und Fachärzt*innen im Stadtgebiet Sehnde anzusiedeln, sollen allgemeine Förderkriterien festgelegt werden.

 

Förderrichtlinien für Allgemeinmediziner*innen und Fachärzt*innen:

 

- Bevorzugter Erwerb eines Baugrundstückes zur Eigennutzung innerhalb eines von der Stadt

  Sehnde zu vermarktenden Baugebietes außerhalb der für das entsprechende Baugebiet 

  festgelegten Vergabekriterien.

- Förderung des Grundstückserwerbs in Höhe von 25.000 € in Form einer Anrechnung dieses

  Betrages auf den Grundstückskaufpreis. Diese Förderung setzt eine im Stadtgebiet Sehnde

  auszuübende ärztliche Tätigkeit von mindestens 60 Kalendermonaten voraus, wobei der 

  Zeitraum ab 01. des auf den Einzug (offizielles Datum Meldebehörde) in das Haus folgenden

  Kalendermonats beginnt. Sollte die ärztliche Tätigkeit in einer Arztpraxis innerhalb des Gebiets

  der Stadt Sehnde vor Ablauf eines Zeitraums von 60 Kalendermonaten aufgegeben werden,

  so reduziert sich der Förderbetrag um 400 € je vollendetem Kalendermonat tatsächlich 

  ausgeübter ärztlicher Tätigkeit und ist entsprechend zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt auch bei

  einer Veräußerung/Vermietung des Grundstücks innerhalb dieses Zeitraums.

  Auf eine Absicherung des Förderbetrages im Grundbuch wird ausdrücklich verzichtet; die  

  Regelungen zur Förderung werden in den notariellen Kaufvertrag übernommen.

- Der Zuschuss kann auch für den Erwerb einer eigengenutzten Eigentumswohnung gewährt

  werden. Die weiteren Regelungen gelten entsprechend.

 

- Die Erweiterung auf weitere systemrelevante Funktionsträger*innen in Form der Festlegung

  einer evtl. Förderung bis zur Höhe von 25.000 € kann durch den Verwaltungsausschuss

  erfolgen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

./.

 

Stammbaum:
2020/0736   Festlegung von Förderkriterien zur Ansiedlung von systemrelevanten Funktionsträger*innen, insbesondere von Allgemeinmedizner*innen" und Fachärzt*innen" im Stadtgebiet Sehnde   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2020/0736-1   Festlegung von Förderkriterien zur Ansiedlung von gesamtgesellschaftlich besonders wichtigen Funktionsträger*innen, insbesondere von Allgemeinmediziner*innen" und Fachärzt*innen", im Stadtgebiet Sehnde   FD Finanzen   Beschlussvorlage