Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: e) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: f) Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: g) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: h) Der Ortsrat Müllingen-Wirringen empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: i) Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: j) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: k) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden l) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: m) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit: Die in der Vorlage unter „Anhang: Abwägung der Stellungnahmen zur Offenlegung des Lärmaktionsplans 3. Stufe der Stadt Sehnde (Entwurf)“ formulierten Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Beteiligung werden beschlossen. Der Anhang zur Beschlussvorlage 2020/0738 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Abschließender Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt den vorliegenden Lärmaktionsplan der Stadt Sehnde.
Sachverhalt:Die rechtlichen Grundlagen der Lärmminderungsplanung sind im § 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt und gehen auf die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ zurück. Ziel der sog. Umgebungslärmrichtlinie ist eine umfassende Regelung der Geräuschimmissionen in der Umwelt. Für die Stadt Sehnde ist ein Lärmaktionsplan (LAP) in der 3. Stufe nach EU-Umgebungslärmrichtlinie für das gesamte Stadtgebiet aufzustellen.
Bei der Lärmaktionsplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil. Der Verwaltungsausschuss hat daher in seiner Sitzung am 06.06.2019 den Entwurf des Lärmaktionsplanes (LAP) zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Entwurf des LAP hat vom 16.12.2019 bis 24.01.2020 öffentlich ausgelegen. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in „Anhang: Abwägung der Stellungnahmen zur Offenlegung des Lärmaktionsplans 3. Stufe der Stadt Sehnde (Entwurf)“ wiedergegeben und mit einem Abwägungsvorschlag des Fachplaners aufgeführt.
Rechtliche Auswirkungen: Die Lärmaktionsplanung geht als Fachplanung in die Abwägung anderer raumbezogener Planungen ein, z. B. in Bauleitpläne oder den derzeit in der Erarbeitung befindlichen Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Sehnde. Sie dient somit einer gesamtplanerischen Problemlösung. Auf diese Weise können Anregungen und Impulse zur Lärmvermeidung und -verminderung entwickelt werden, die zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität beitragen. Über die vorbereitende und die verbindliche Bauleitplanung bieten sich zahlreiche städtebauliche Möglichkeiten, um durch vorausschauende Planung gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu schaffen und die Lärmsituation im Stadtgebiet zu verbessern. Da der Lärmaktionsplan allein noch keine Rechtsgrundlage zur Umsetzung von Maßnahmen darstellt, ist die Umsetzung vieler Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan nur in Verbindung mit anderen Projekten bzw. in Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern durchführbar.
In einem Turnus von fünf Jahren sind die erstellten Lärmkarten und Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.
Die Umsetzung des § 47 d BImSchG ist von gesamtstädtischer Bedeutung für den Umwelt- und Gesundheitsschutz und in Verbindung mit einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu sehen. Deshalb soll der Lärmaktionsplan 3. Stufe durch Beschluss des Rates der Stadt Sehnde in Kraft gesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Anhang: Abwägung der Stellungnahmen zur Offenlegung des Lärmaktionsplans 3. Stufe der Stadt Sehnde (Entwurf) - Lärmaktionsplan 3. Stufe der Stadt Sehnde (Entwurf)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||