Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, dass das bereits vorhandene Gremium „Gesamtelternbeirat der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde“ dem in dem Antrag der AFD-Fraktion vom 25.3.2020 geforderten Stadtelternrat für Kindertagesstätten entspricht und die Initiierung eines solchen Gremiums somit nicht erforderlich ist.
Sachverhalt:In der Stadt Sehnde gibt es bereits seit vielen Jahren (erste Geschäftsordnung wurde 1995 beschlossen) einen Gesamtelternbeirat der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde. Damit kommt die Stadt Sehnde der gesetzlichen Empfehlung aus dem Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes §10 Absatz 2 Satz 1 und 2 nach. So heißt es hier: „(2) 1 Die Elternräte in einer Gemeinde können einen gemeinsamen Elternrat bilden (Gemeinde- oder Stadtelternrat für Kindertagesstätten). 2 Diese Elternräte und andere Zusammenschlüsse von Elternvertretungen können gebildet werden, wenn sich mindestens die Hälfte der Elternräte aus dem vertretenen Gebiet beteiligt.“
Mitglieder in diesem Gremium sind die Elternvertreter*innen jeder Kindertagesstätte, die den Vorsitz des Elternrates der jeweiligen Kita innehaben. Somit sind aus jeder Kita immer zwei Elternvertreter*innen geladen bzw. Mitglied. Bei Wahlen und Abstimmungen ist ein*e Vertreter*in je städtische Kindertagesstätte stimmberechtigt. Im Gesamtelternbeirat sind ebenso die Elternvertreter*innen der freien Träger vertreten. Seit 2013 ist über die Geschäftsordnung des Gremiums geregelt, dass auch diese Elternvertreter*innen festes Mitglied im Gesamtelternbeirat der Kindertagesstätten in der Stadt Sehnde mit beratender Stimme sind. Die Geschäftsordnung findet sich in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage.
Weitere feste Mitglieder des Gremiums sind ebenfalls der Geschäftsordnung in der Anlage zu entnehmen.
Die Vorsitzenden des Gesamtelternbeirates werden jährlich neu gewählt. Der Gesamtelternbeirat tagt mindestens zweimal im Jahr. Die Tagesordnung sowie der Termin werden zwischen der Verwaltung und den Vorsitzenden abgestimmt. Die Funktion des Gesamtelternbeirates ist die Interessenvertretung aller Eltern der Kindertagesstätten in der Stadt Sehnde gegenüber der Stadt Sehnde als Träger, im Einzelnen gegenüber der Verwaltung, den Kitaleitungen und der Politik.
Aus Sicht der Verwaltung ist damit dem Antrag der AFD-Fraktion zur Initiierung eines Stadtelternrates für Kindertagestätten (trägerübergreifend) in der Stadt Sehnde bereits ausreichend Rechnung getragen und es besteht kein weiterer Handlungsbedarf zur Etablierung eines weiteren Gremiums mit gleichen bzw. ähnlichen Funktion wie denen des bestehenden Gesamtelternbeirates.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Antrag der AFD-Fraktion vom 25.03.2020 Anlage 2: Wahl- und Geschäftsordnung der Elternvertretung und des Gesamtelternbeirates der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde
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