Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Rat beschließt die Annahme der nachführend aufgeführten Sachspende:
- 2.622,00 € Sachspende vom Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ilten e.V. in Form von Material für die Erneuerung des Fußbodenbelages des Jugendfeuerwehrraumes im Feuerwehrhaus Ilten.
Sachverhalt:Gemäß § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet die Vertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten.
Nach § 26 der Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO) hat der Rat beschlossen, dass die Zuständigkeit über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen von einem Wert mehr als 100,00 € bis zu 2.000,00 € auf den Verwaltungsausschuss übertragen wird. Bis zu einem Wert von 100,00 € entscheidet der Bürgermeister.
Der Stadt Sehnde wird derzeit eine Spende angeboten:
2.622,00 € Sachspende vom Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ilten e.V. in Form von Material für die Erneuerung des Fußbodenbelages des Jugendfeuerwehrraumes im Feuerwehrhaus Ilten
Die Annahme dieser Spende ist auf Grund der Höhe vom Rat zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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