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Vorlage - 2020/0763  

 
 
Betreff: Antrag auf Aussetzung des Schulkindergartens im Schuljahr 2020 / 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
25.06.2020 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag auf Aussetzung des SKG im Schuljahr 20/21

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Fachausschuss nimmt die befristete Aussetzung des Angebotes des Schulkindergartens für das Schuljahr 2020 / 2021 zustimmend zur Kenntnis..

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 02.06.2020 (Anlage) hat die Schulleitung der Grundschule Breite Straße darum gebeten das Angebot des Schulkindergartens für das Schuljahr 2020 / 2021 auszusetzen. Grund ist die schlechte Anmeldesituation (derzeit 3 Kinder), die wohl zum Teil auch durch die diesjährigen besonderen Umstände um das Thema Schuleignung geschuldet ist.

Sollte das Angebot ausgesetzt werden, müßten diese Kinder entweder mit Defiziten eingeschult werden, bzw. im Kindergarten verbleiben (z.B. Flexi-Kinder). Für die vorgemerkten Kinder ist mit der betroffenen Schulleitung bereits eine Lösung gefunden.
Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch für Schulkinder der Besuch des Schulkindergartens angezeigt wäre. Dies ist bei einer Aussetzung jedoch nicht möglich. Die Kinder müssten dann in den Klassen verbleiben.

 

Der Schulkindergarten ist ein Angebot an Grundschulen, dass in der Stadt Sehnde für alle städtischen Grundschulen an der GS Breite Straße eingerichtet wurde. Schulkindergärten bedürfen zur Errichtung oder Aufhebung im Einzelfall der schulbehördlichen Genehmigung nach § 106 Abs. 8 NSchG durch die Niedersächsische Landesschulbehörde. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Beschluss des Schulträgers.
Da es hier um eine befristete Aussetzung geht, der Fortbestand aber grundsätzlich nicht in Frage gestellt werden soll, ist eine zustimmende Kenntnisnahme des Fachausschusses ausreichend.


Die Verwaltung würde die Landesschulbehörde umgehend hierüber unterrichten. Hingewiesen sei an dieser Stelle darauf, dass eine Genehmigung von Schulkindergärten durch die Landesschulbehörde nicht mehr erfolgt, da diese Form nicht dem Inklusionsgedanken folgt.

 

Die Stadt Sehnde sollte sich im nächsten Jahr als Schulträgerin überlegen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen sie in den nächsten Jahren einen Schulkindergarten weiter betreiben möchte.

 

Vor dem Hintergrund der geschilderten Anmelde- und Unterrichtssituation sollte dem Antrag für das kommende Schuljahr 2020/2021 entsprochen werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

 

Antrag der GS Breite Straße

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag auf Aussetzung des SKG im Schuljahr 20/21 (279 KB)