Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt die aufgeführten Förderkriterien zur Ansiedlung von für Sehnde gesamtgesellschaftlich besonders wichtigen Funktionsträger*innen im Stadtgebiet Sehnde.
Die Beratung und der Beschluss zur Änderung und Erweiterung der benannten Förderkriterien auf weitere für die Stadt Sehnde gesamtgesellschaftlich besonders relevante Funktionsträger*innen, für die ein besonderer Bedarf in Sehnde besteht, sowie deren Streichung wird dem Verwaltungsausschuss übertragen. Der Verwaltungsausschuss ist damit berechtigt, die Festlegung einer evtl. Förderung bis zur Höhe von 25.000 Euro zu beschließen.
Sachverhalt:Um für Sehnde gesamtgesellschaftlich besonders wichtige Funktionsträger*innen, insbesondere Allgemeinmediziner*innen und Fachärzt*innen im Stadtgebiet anzusiedeln, sollen allgemeine Förderkriterien festgelegt werden.
Förderrichtlinien für Allgemeinmediziner*innen und Fachärzt*innen:
- Bevorzugter Erwerb eines Baugrundstückes zur Eigennutzung innerhalb eines von der Stadt Sehnde zu vermarktenden Baugebietes außerhalb der für das entsprechende Baugebiet festgelegten Vergabekriterien.
- Förderung des Grundstückserwerbs in Höhe von 25.000 € in Form einer Anrechnung dieses Betrages auf den Grundstückskaufpreis. Diese Förderung setzt eine im Stadtgebiet Sehnde auszuübende ärztliche Tätigkeit von mindestens 60 Kalendermonaten voraus, wobei der Zeitraum ab 01. des auf den Einzug (offizielles Datum Meldebehörde) in das Haus folgenden Kalendermonats beginnt. Sollte die ärztliche Tätigkeit in einer Arztpraxis innerhalb des Gebiets der Stadt Sehnde vor Ablauf eines Zeitraums von 60 Kalendermonaten aufgegeben werden, so reduziert sich der Förderbetrag um 400 € je vollendetem Kalendermonat tatsächlich ausgeübter ärztlicher Tätigkeit und ist entsprechend zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt auch bei einer Veräußerung/Vermietung des Grundstücks innerhalb dieses Zeitraums. Auf eine Absicherung des Förderbetrages im Grundbuch wird ausdrücklich verzichtet; die Regelungen zur Förderung werden in den notariellen Kaufvertrag übernommen.
- Der Zuschuss kann auch für den Erwerb einer eigengenutzten Eigentumswohnung gewährt werden. Die weiteren Regelungen gelten entsprechend.
- Die Erweiterung und Streichung auf weitere für Sehnde gesamtgesellschaftlich besonders wichtige Funktionsträger*innen in Form der Festlegung einer evtl. Förderung bis zur Höhe von 25.000 € sollte durch den Verwaltungsausschuss erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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