Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2020/0785  

 
 
Betreff: Ergänzende und Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß §§ 22, 23, 23, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
05.08.2020 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
20.08.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Ergänzenden Vereinbarung zwischen der Region Hannover und der Stadt Sehnde zu Punkt 15 des Vertrages über die Wahrnehmung der Aufgaben gem. §§ 22, 23, 24,43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf der Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII
Anlage 2: Zusatzvereinbarung zwischen der Region Hannover und der Stadt Sehnde zum Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben gem. §§ 22, 23, 24, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf der Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt,

 

  1. Die Verlängerung der „Ergänzenden Vereinbarung zwischen der Region Hannover und der Stadt Sehnde zu Punkt 15 des Vertrages über die Wahrnehmung der Aufgaben gem. §§ 22, 23, 24,43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf der Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII“.
  2. Den Abschluss der "Zusatzvereinbarung zwischen der Region Hannover und der Stadt Sehnde zum Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben gem. §§ 22, 23, 24, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf der Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII".

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

1.) Verlängerung der „Ergänzenden Vereinbarung zwischen der Region Hannover und der Stadt Sehnde zu Punkt 15 des Vertrages über die Wahrnehmung der Aufgaben gem. §§ 22, 23, 24,43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf der Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII“

Der Betriebskostenzuschuss des Landes für die Finanzierung der Kindertagespflege wird seit 2016 durch die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege (RKTP)" geregelt. Diese Richtlinie gilt immer vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres und wird seit 2016 fortlaufend jeweils um ein Jahr verlängert. Um dafür nicht immer den o. g. Vertrag anfassen zu müssen, wurde eine Ergänzende Vereinbarung mit der Region geschlossen, die fortlaufend für die Laufzeit der Richtlinie verlängert wird. Aktuell steht die Verlängerung bis zum 31.07.2021 an, eine inhaltliche Veränderung darüber hinaus erfolgt nicht.

 

2.) Abschluss einer "Zusatzvereinbarung zwischen der Region Hannover und der Stadt Sehnde zum Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben gem. §§ 22, 23, 24, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf der Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII"

Die Region Hannover strebt eine weitere Verbesserung des qualitativen und quantitativen Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege in den Kommunen an. In der o.g. Zusatzvereinbarung werden umfangreiche zusätzliche Maßnahmen genannt, die in den Kommunen vor Ort umgesetzt werden sollen. Die finanziellen Auswirkungen, die für diese Maßnahmen in den Kommunen anfallen, sollen zum Teil von der Region Hannover aufgefangen werden. In der o.g. Zusatzvereinbarung werden die Rahmenbedingungen für eine zukünftige finanzielle Unterstützung der Qualitätsentwicklung in den Kommunen durch die Region Hannover festgelegt.

Im Einzelnen beinhaltet die Zusatzvereinbarung folgende Punkte:

 

1. Ausbau der Fachberatung

Die Fachberatungskraft einer Kommune soll künftig verpflichtend an mindestens 50% der Kooperationstreffen der Region Hannover teilnehmen sowie pro Jahr einen nichtanlassbezogenen Hausbesuch bei jeder tätigen Tagespflegeperson (TPP) in der Kommune vornehmen. Der finanzielle Ausgleich liegt hierfür bei jährlich 300,00 € pro tätiger Tagespflegeperson.

Fazit: Der Mehraufwand ist ohne finanziellen Aufwand leistbar, die Einnahmen wären bei zurzeit 18 TPP aktuell bei 5.400,00 € jährlich.

 

2. Mindestentgelt für Tagespflegepersonen

Das Entgelt für die pädagogische Förderleistung soll pro Kind und Stunde bei mindestens 2,48 € liegen. Dafür wird pro geleisteter Betreuungsstunde ein Ausgleich von 0,05 € an die Kommune gezahlt.

Fazit: In Sehnde liegt das Mindestentgelt in der niedrigsten Qualifikationsstufe bereits jetzt über den geforderten 2,48 €. Somit würde die Förderung komplett zusätzlich erfolgen. Für das Jahr 2010/2020 läge der Zuschuss bei ca. 6.500,00 €.

 

3. Eigene Entgeltstufe bei Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf

Die TPP sollen für die Betreuung von "Kindern mit besonderem Förderbedarf" ein erhöhtes Entgelt in Höhe von 7,44 € pro Betreuungsstunde für die pädagogische Förderleistung bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind eine anerkannte Behinderung hat, die TPP einen Betreuungsplatz reduziert und eine Fortbildung im Umfang von 60 Unterrichtsstunden zu dem Thema vorweisen kann. Dafür bekommt die Kommune einen Ausgleich in Höhe von 500,00 € pro Vollzeitbetreuungsplatz.

Fazit: Der Mehraufwand für die Stadt Sehnde liegt bei ca. 500,00 € pro Kind und Monat. Die Betreuung eines behinderten Kindes ist in den letzten fünf Jahren nur einmal vorgekommen und kann daher vernachlässigt werden. Wenn ich pauschal von einem Kind und 4 Monaten Betreuung pro Jahr ausgehe, liegen die zusätzlichen Kosten bei ca. 2.000,00 € jährlich.

 

4. Organisation von Vertretungsregelungen

Die Stadt Sehnde ist satzungsgemäß verpflichtet, bei Ausfall der Betreuung durch die TPP eine Vertretung zu stellen. Aktuell wird jede Elternanfrage individuell bearbeitet und gemeinsam mit den Eltern eine zeitnahe Lösung gefunden. Da gerade im Krippenbereich immer eine Eingewöhnung erforderlich ist und die Vertretungskraft zwangsläufig eine fremde Person ist, regeln die Eltern die Vertretung größtenteils in Eigenregie. Dafür bekommen sie satzungsgemäß die Hälfte der Gebühren für den Ausfallzeitraum erstattet. Dieses Modell wird von den Eltern gut angenommen, die Vermittlung einer Vertretung wird kaum nachgefragt.

Die Region fördert nun die Erarbeitung und Umsetzung eines generellen Vertretungskonzeptes. Der Zuschuss beträgt 50,00 pro Kind und Jahr.

Fazit: Eine gute Vertretungsregelung für die Stadt Sehnde würde jährlich ca. 50.000,00 € bis 100.000,00 € kosten (die Stadt Burgdorf und die Gemeinde Uetze sind gerade dabei, ein individuelles Vertretungskonzept zu entwickeln und kommen beide auf ähnlich hohe Kosten), die Region würde davon ca. 4.000,00 € gegenfinanzieren. Da in der Stadt Sehnde im letzten Jahr nur zwei Anfragen nach einer kurzfristigen Vertretung gestellt wurden, kann die Entwicklung eines Vertretungsmodells für Sehnde langfristig in den nächsten Jahren angegangen werden.

 

5. Zusätzliche Förderung der Sachkosten bei Betreuung in anderen Räumen

Die Region möchte eine zusätzliche Förderung von Großtagespflegestellen (GTP) einführen. Hintergrund ist die zusätzliche finanzielle Belastung der GTP gegenüber einer TPP, die in ihren eigenen vier Wänden betreut, z.B.:

  • Eine GTP muss für die genutzten Räume Miete und Nebenkosten zahlen
  • Es gelten härtere baurechtliche Vorgaben für die Nutzung der Räume (Feuerlöscher, zusätzliche Fluchttüren, Nachweis von Parkplätzen etc.), die finanziell alle zu Lasten der GTP gehen
  • Die Räume müssen komplett kindgerecht ausgestattet werden
  • Es muss auf eigene Kosten eine Vertretungskraft vorgehalten werden!

Dafür soll die Stadt Sehnde einen Sachkostenzuschuss in Höhe von mindestens 50,00 € monatlich pro belegtem Betreuungsplatz zahlen. Der finanzielle Ausgleich der Region beträgt 25,00 € pro belegtem Platz.

Fazit: In der Stadt Sehnde gibt es derzeit vier GTP, die zusätzliche Zahlung eines Sachkostenzuschusses würde insgesamt bei ca. 24.000,00 € liegen. Dafür würde die Region Hannover einen Ausgleich in Höhe von 12.000,00 € zahlen.

 

Übersicht Kosten der Zusatzvereinbarung

 

Zusätzliche Kosten

Ausgleich Region

Differenz

Fachberatung

---

5.400,00 €

+ 5.400,00 €

Mindestentgelt

---

6.500,00 €

+ 6.500,00 €

Kinder bes. Bedarf

4.000,00 € (pauschal)

2.000,00 €

- 2.000,00 €

Vertretung

---

---

---

Förderung GTP

24.000,00 €

12.000,00 €

-12.000,00 €

 

Gesamt jährlich

 

28.000,00 €

 

25.900,00 €

 

- 2.100,00 €

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage 1: Ergänzenden Vereinbarung zwischen der Region Hannover und der Stadt Sehnde zu Punkt 15 des Vertrages über die Wahrnehmung der Aufgaben gem. §§ 22, 23, 24,43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf der Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII

 

Anlage 2: Zusatzvereinbarung zwischen der Region Hannover und der Stadt Sehnde zum Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben gem. §§ 22, 23, 24, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf der Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1: Ergänzenden Vereinbarung zwischen der Region Hannover und der Stadt Sehnde zu Punkt 15 des Vertrages über die Wahrnehmung der Aufgaben gem. §§ 22, 23, 24,43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf der Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII (80 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2: Zusatzvereinbarung zwischen der Region Hannover und der Stadt Sehnde zum Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben gem. §§ 22, 23, 24, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf der Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII (49 KB)