Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt:
Sachverhalt:Die Stadt Sehnde präsentiert einmal jährlich im Rahmen ihrer Gesamt- und Planungsverantwortung unter Berücksichtigung der bundes- und landesrechtlichen Vorgaben den Bericht über die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Er dient als Planungs- und Steuerungsinstrument für die Stadt beim Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege.
In diesem Jahr wurden die Aspekte der strategischen Planung und Fortschreibung bzw. zukünftigen Entwicklung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde in einem separaten Papier entwickelt, vorgestellt und beschlossen. Mit diesem wurden viele der bereits in den vergangenen Jahren im Rahmen der jährlichen Kindertagesstättenbedarfsplanung dargestellten Entwicklungen und Maßnahmen aufgegriffen und an diesen angeknüpft. Damit stellt es den wesentlichen Inhalt der jährlichen Planung des Fachdienstes Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit dar, so dass mit dieser Beschlussvorlage lediglich die kurzfristigen Maßnahmen für das kommende Jahr und die Zahlen zur Geburtenentwicklung und den daraus resultierenden Versorgungsquoten ergänzend und zur Vervollständigung der Gesamtdaten des jährlichen Kitaberichts dargestellt werden. Die Darstellung der Zahlen und damit verbunden der Geburtenentwicklung für die Stadt Sehnde wird aufgrund des hierfür notwendigen Stichtags zur Datenerhebung (01.08.20) in der entsprechenden Fachausschusssitzung erfolgen.
Zum Kitajahr 2020/21 gibt es in der Stadt Sehnde in Summe 1058 Betreuungsplätze, die sich zum 01.01.2021 mit Fertigstellung des Anbaus an die Kita Hugo-Remmert-Straße auf 1073 erhöhen werden. Von diesen befinden sich 150 Betreuungsplätze in freier Trägerschaft. Die 1073 Betreuungsplätze teilen sich auf in:
Das Angebot der Betreuungszeiten ist sehr differenziert und reicht von einer Nachmittagsgruppe von 13:00 – 17:00 Uhr über 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 15:00 Uhr, 16:00 Uhr bis hin zu 17:00 Uhr, sowohl in Krippe als auch Kindergarten. Die Kernbetreuungszeit beginnt in allen Kindertagesstätten um 8:00 Uhr, darüber hinaus wird in vielen Einrichtungen zusätzlich ein Frühdienst ab 7:00 bzw. 7:30 Uhr angeboten. Eine Übersicht findet sich in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage.
Im Bereich der Tagespflege stehen zusätzlich ca. 90 Betreuungsplätze mit dem Schwerpunkt Betreuung von Kindern unter drei Jahren zur Verfügung. Damit stellt die Tagespflege in Sehnde insbesondere im Bereich der Krippenbetreuung ein wichtiges Standbein dar (zum Vergleich: die Stadt Sehnde selbst verfügt über 100 bzw. 115 Krippenplätze, plus 10 Plätze in altersübergreifenden Gruppen ab dem zweiten Lebensjahr). Jedoch muss hierbei beachtet werden, dass die Stadt Sehnde nur bedingt Einfluss auf die Belegung dieser Plätze hat und die Tagespflegepersonenselbstständig tätig sind und sie somit ihre Plätze frei vergeben, d.h. auch an Kinder aus anderen Kommunen. Aktuell sind ca. 10 Plätze (ca. 10%) von Familien aus anderen Kommunen belegt.
Zum Start des neuen Kitajahres 2020/2021 stehen noch freie Plätze in den städtischen Einrichtungen zur Verfügung. Hierunter zwei Krippenplätze (14:00 Uhr), 22 Kindergartenplätze in fast allen Betreuungszeiten und 18 Hortplätze in Ilten und Sehnde. Somit sind Stand 29.07.20 42 Betreuungsplätze (noch) nicht belegt und können im laufenden Kitajahr unterjährig an z.B. zuziehende Familien vergeben werden. Abschließend bedeutet dies gleichzeitig, dass auch zum neuen Kitajahr der Rechtsanspruch in der Stadt Sehnde erfüllt werden kann – wenn auch nicht in allen Fällen wunschgemäß.
Darüber hinaus werden zum 01.08.20 insgesamt 17 Kinder, die ihren Wohnsitz in der Stadt Sehnde haben, in einer anderen Kommune betreut. Viele diese Kinder besuchen aus Gründen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Betriebskita in der Stadt Hannover oder sollen trotz Umzug in die Stadt Sehnde ihr letztes Krippen- oder Kindergartenjahr noch in der bisherigen Einrichtung verbringen. Manche dieser Kinder besuchen auch eine Einrichtung mit einem besonderen pädagogischen Angebot. Im Gegenzug besuchen zwei Kinder aus einer anderen Kommune derzeit eine Einrichtung in der Stadt Sehnde.
Neben der bereits beschlossenen zukünftigen strategischen Ausrichtung zur Gestaltung der Kindergartenlandschaft in der Stadt Sehnde, schlägt die Verwaltung folgende Maßnahmen im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2021 vor:
1. Erhöhung der Springkraftstunden Die Gewährleistung einer kontinuierlichen pädagogischen Betreuung, im Sinne der gesetzlichen Vorgaben in den Kindertagesstätten, setzt eine bestimmte personelle Besetzung mit pädagogischen Fachkräften voraus. Der Betrieb einer Gruppe in der die Personalanforderungen des KiTaG nicht eingehalten werden ist rechtswidrig. Daher hat der Träger durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die personellen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung gesichert sind (vgl. § 45 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII). Das Kultusministerium hat zur Bestimmung von Vertretungskapazitäten eine Berechnungsgrundlage eingeführt, die von allen Trägern von Kindertagesstätten in Niedersachsen einzuhalten ist und einmal jährlich bei der Beantragung der Finanzhilfe für das Personal im Onlineverfahren bestätigt werden muss. Dieses Ermittlungsverfahren berücksichtigt die Öffnungs- bzw. Schließtage einer Kindertagesstätte sowie Urlaubs-, Krankheits- und Fortbildungstage. Die Verwaltung überprüft daher jährlich die vorhandenen Vertretungskapazitäten und stellt fest, ob diese ausreichend sind oder eine Anpassung notwendig ist. Die diesjährige Überprüfung ergab eine Erhöhung der Springkraftstunden um insgesamt 6,5 Wochenarbeitsstunden aufgeteilt auf alle drei Koordinationskreise. Hierbei berücksichtigt sind bereits die zwei neuen Gruppen der Kita Hugo-Remmert-Straße, die durch den Anbau entstehen. Die aktuelle Versorgungssituation mit Springkräften stellt sich somit aktuell als gut dar. Insgesamt stehen derzeit in Summe rund 673 Springkraftstunden für alle 14 Kindertagesstätten zur Verfügung. Die fehlenden 6,5 Stunden sollen bei kommenden Ausschreibungsverfahren und/oder Anträgen auf Stundenerhöhung zum nächstmöglichen Zeitpunkt Berücksichtigung finden.
2. Erweiterung des Frühdienstes in der Kita Im Bosenkamp in Ilten In der Kita Im Bosenkamp in Ilten gibt es zwei Kindergartengruppe mit Betreuungszeiten von 8:00 bis 13:00 Uhr (25 Plätze) und 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr (25 Plätzen). Darüber hinaus wird ein Frühdienst ab 7:30 Uhr angeboten. Dieser bietet derzeit lediglich 10 Plätze. Regelmäßig liegen der Kita mehr Anträge auf einen Frühdienstplatz vor, als freie Plätze zur Verfügung stehen. Um hier das Angebot zu erweitern und den Bedarfen der Eltern gerecht zu werden, soll der Frühdienst ab 7:30 Uhr zum 01.08.2021 um weitere 15 Plätze aufgestockt werden. Hierfür sind 2,5 Stunden Sozialassistent*in erforderlich, dies entspricht Personalkosten in Höhe von ca. 3.300 €.
3. Fortführung der drei Stellen für Auszubildende Quereinstieg Sozialassistenz Die berufsbegleitende Ausbildung zum/zur Sozialassistent*in dauert ein Jahr und gliedert sich in einen schulischen und einen praktischen Teil. Der schulische Teil der Ausbildung gliedert sich in der Regel in einen wöchentlichen Unterrichtstag, pro Halbjahr drei Wochen ganztägigen Blockunterricht und eine Woche Blockunterricht zum Ende des Schuljahres, Sonderveranstaltungen im Umfang von wenigen Zeitstunden sowie an fünf Wochenenden ganztägigen Unterricht. Neben dem schulischen Teil beinhaltet die Ausbildung auch einen praktischen Anteil. Dieser findet in einer sozialpädagogischen Einrichtung statt und umfasst insgesamt 600 Zeitstunden mit mindestens 19,25 Wochenarbeitsstunden. Für diesen praktischen Teil suchen daher die Auszubildenden eine bezahlte Stelle. Zum 01.08.2020 wurden daher drei Stellen für Auszubildende Quereinstieg Sozialassistenz geschaffen und besetzte. Die Stellen sind jeweils in einem Umfang von 25 Wochenarbeitsstunden und die Eingruppierung erfolgt nach TVöD SuE Entgeltgruppe S2. Dies entspricht jährlichen Personalaufwendungen von ca. 24.000,00 Euro je Stelle (in Summe jährlich 72.000,00 Euro). Die Kosten für diese Stellen werden über die Richtlinie Qualität des Landes Niedersachsen (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften) voll finanziert. Die Richtlinie Qualität ist derzeit bis zum 31.07.2023 befristet. Somit bietet es sich an, die Ausbildungsstellen vorerst der Laufzeit der Richtlinie anzupassen, um die Wirkung dieser Personalgewinnungsmaßnahme festzustellen und darauf basierend zu entscheiden, ob die Stellen ab 01.08.2023 als freiwillige Leistung der Stadt Sehnde weiter finanziert und damit fortgeführt werden sollen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Überblick Betreuungsstruktur Kindertagesstätten Stadt Sehnde
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