Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: e) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: f) Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: g) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: h) Der Ortsrat Müllingen-Wirringen empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: i) Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: j) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: k) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: l) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: m) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Abschließender Beschluss der Ergebnisse: Der Rat der Stadt Sehnde nimmt den Verkehrsentwicklungsplan (VEP) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Handlungsfelder sowie die dazugehörigen Maßnahmenempfehlungen des Verkehrsentwicklungsplanes einschließlich des Hauptfußwegenetzes für den Kernort Sehnde sowie des Radwegenetzes für das Stadtgebiet als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch: 1. Stadt der kurzen Wege 2. Fußverkehr/Barrierefreiheit mit Hauptfußwegenetz Kernort Sehnde 3. Radverkehr fördern mit Radwegenetz Stadtgebiet Sehnde 4. Nutzung von Bussen und Bahn fördern 5. Verkehrssicherheit erhöhen 6. Straßennetz optimieren / Stadtverträglicher Stadtstraßenumbau 7. Orientierung im Verkehr verbessern 8. Nutzung innovativer Verkehrsmittel ermöglichen 9. Öffentlichkeit herstellen
2. Konkretisierungsauftrag: 1. systematischer und routenbezogener Ausbau eines Radverkehrsnetzes ca. 5 km / Jahr, einfache Maßnahmen 2. systematischer und routenbezogener Ausbau eines Radverkehrsnetzes ca. 5 km / Jahr, aufwändige Maßnahmen 3. systematischer und routenbezogener Ausbau eines Radverkehrsnetzes, begleitende Maßnahmen 4. Behindertengerechter Ausbau der Wegenetze, bspw. kontinuierlich durch Rahmenvereinbarungen 5. Umsetzung Rahmenkonzept Bahnhof: Abstimmungen, Erarbeitung weiterer GVFG-Anträge 6. Nutzung von Bus und Bahn fördern: - Umstieg Bus / Bahn verbessern (Fahrplanabstimmung mit Region und Betreiber) - weiterer barrierefreier Ausbau von Haltestellen und deren Zuwegung - Ausbau B+R an Haltstellen 7. stadtverträglicher Straßenumbau zur Aufwertung des Stadtkerns: Gestaltung Geschäftsbereiche / B 65
Sachverhalt:Der Rat der Stadt Sehnde hat den bisher gültigen Verkehrsentwicklungsplan 2006 (BV 0824/2006) seinerzeit als Leitlinie für die verkehrliche Entwicklung beschlossen. Diese Konzeption ist mit dem vorliegenden Entwurf des Verkehrsentwicklungsplanes aktualisiert worden. Neue Herausforderungen im Verkehrsbereich und geänderte Rahmenbedingungen (Städtebau, Umwelt/Klimaschutz) erfordern eine gesamtstädtische, integrierte und konzeptionelle Verkehrsplanung. Der aktualisierte Verkehrsentwicklungsplan soll dies für Sehnde verwirklichen und in den kommenden Jahren als Leitlinie für die Entwicklung der Mobilität und des Verkehrs dienen. Die vorgeschlagenen Handlungsfelder mit den daraus abgeleiteten Maßnahmenempfehlungen sind eng miteinander verzahnt. Der Verkehrsentwicklungsplan dient als einheitliche Gesamtstrategie für die Verkehrsentwicklung im Stadtgebiet Sehnde bis zum Zielhorizont im Jahr 2040 und stellt Leitlinien für zukünftige räumliche und sachliche Entscheidungen bereit.
Bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen werden Details mit den politischen Gremien weiterhin wie üblich abgestimmt.
Der vorliegende Entwurf des Verkehrsentwicklungsplans wurde in der Verwaltung fachdienstübergreifend begleitet. In vier Arbeitskreisen der Großen Lenkungsgruppe wurden darüber hinaus Träger öffentlicher Belange sowie Vertreter der politischen Fraktionen und Gruppen eingebunden. Die Vorstellungen der Öffentlichkeit wurden in einem Workshop sowie durch Beteiligung der Ortsräte in den VEP eingebracht.
Rechtliche Auswirkungen: Nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sind die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes bei Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen. Zweck dieser Vorschrift ist vor allem, eine Verbindung zwischen informellen städtebaulichen Entwicklungskonzepten bzw. sonstigen städtebaulichen Planungen mit der Bauleitplanung herzustellen und insbesondere deren Umsetzung durch Bauleitpläne zu unterstützen. Eine konkrete Begriffsbestimmung derartiger Entwicklungskonzepte oder Planungen enthält das BauGB dabei nicht. Gegenstand der Berücksichtigungspflicht ist das Ergebnis eines Konzepts, d.h. der von der Gemeinde beschlossene Planinhalt. In Betracht kommen z.B. Aussagen über Entwicklungsvorstellungen hinsichtlich Infrastruktur, Wohn- und Arbeitsstätten etc. Da die Ergebnisse der städtebaulichen Entwicklungskonzepte der Abwägung unterliegen, kommt ihnen nicht die Funktion von bindenden Vorentscheidungen zu.
Der VEP dient u.a. als wichtiges Planungsinstrument für eine vorausschauende und geordnete städtebauliche Entwicklung. Mit dem Beschluss der Ergebnisse als städtebauliches Entwicklungskonzept werden die getroffenen Aussagen als abwägungsrelevanter Belang in zukünftigen Bauleitplanungsverfahren verankert.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Sehnde 2020, Entwurf zur Beschlussfassung
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