Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der nachfolgend aufgeführten Spende:
- 275,00 € Sachspende von den Waldbadfreunden e.V. in Form der Ersatzbeschaffung des defekten Volleyballnetzes sowie von abgenutzten Volleybällen.
Sachverhalt:Gemäß § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet die Vertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten.
Nach § 26 der Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO) hat der Rat beschlossen, dass die Zuständigkeit über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen von einem Wert mehr als 100,00 € bis zu 2.000,00 € auf den Verwaltungsausschuss übertragen wird. Bis zu einem Wert von 100,00 € entscheidet der Bürgermeister.
Der Stadt Sehnde wird in 2020 die weitere folgende Spende angeboten:
- 275,00 € Sachspende von den Waldbadfreunden e.V. in Form der Ersatzbeschaffung des defekten Volleyballnetzes sowie von abgenutzten Volleybällen.
Die Annahme dieser Spende ist auf Grund der Höhe vom Verwaltungsausschuss zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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