Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2020/0828  

 
 
Betreff: Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen;
hier: Corona bedingte Mehraufwendungen durch zusätzliche Reinigungs- und Hygienemaßnahmen in städtischen Einrichtungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
21.10.2020 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
19.11.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

b) der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat beschließt eine überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 260.000 € für die Corona bedingten Reinigungsmehraufwendungen im Produkt 11107 – Liegenschaftsmanagement –. Entsprechende Deckungsmittel stehen durch die Zahlung aus dem Corona-Hilfsfonds des Landes (260.000 €) in ausreichender Höhe zur Verfügung.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Bedingt durch die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Auflagen gemäß der niedersächsischen Rahmen-Hygienepläne Corona für Schulen und KindertagesbetreuungH sind in den vergangenen Monaten erhöhte Reinigungsaufwände entstanden, um in den Einrichtungen Zwischenreinigungen und / oder –Desinfektionen durchzuführen. Für die Reinigung der städtischen Liegenschaften ist im Haushaltsplan 2020 ein Budget von 857.300 € vorgesehen. Hiervon sind per 7.10.2020 bereits 697.927,09 € verbucht. In diesem Betrag enthalten sind 186.853,07 € Corona bedingte Aufwendungen.

 

In den vergangenen Wochen wurden die städtischen Liegenschaften (Schulen, Kindertagesstätten und Sporthallen), in Anlehnung an den Rahmen-Hygieneplan, teilweise mit Zwischendesinfektionen und in jedem Fall mit einer Desinfektion im Nachgang der täglichen Unterhaltsreinigung versehen. Die Zwischendesinfektion dieser Liegenschaften führte dabei zu Kosten in Höhe von monatlich rund 37.000 € und wurde von einem Desinfektionsteam des beschäftigten Reinigungsunternehmens durchgeführt. Bei der Desinfektion im Zusammenhang mit der täglichen Unterhaltsreinigung entstanden Zusatzkosten in Höhe von monatlich 18.200 €. Diese Desinfektion wurde durch das ohnehin in der Einrichtung tätige Reinigungspersonal vorgenommen.

 

Mit Aufkommen der ersten Infektionszahlen, überraschte uns alle zusammen die unglaubliche Expansionsrate, sowohl auf Sicht der Fallzahlen als auch der betroffenen Zeitfenster. Besonders schwierig und gleichermaßen unübersichtlich wurde die Situation noch dadurch, dass die Infektionswege und die Inkubationszeiten keiner Referenz unterlagen. Mit immer weiter steigenden Infektionszahlen wurden natürlich auch die Maßnahmen gegen eine Verbreitung des Virus immer umfangreicher. Analog dazu hat sich auch der Anspruch auf die Unterhaltsreinigung, in Bezug auf die steigenden Ansprüche durch Desinfektionsmaßnahmen „angepasst“. Durch alle diese Maßnahmen, hat sich ein großes Verständnis um die öffentliche und persönliche Hygiene eingestellt. Heute haben sich viele hygienische Verhaltensweisen, die vor der Pandemie noch keiner Routine unterlagen, weitestgehend etabliert. Mit den heutigen Erkenntnissen um die Infektionswege, Inkubationszeiten und den Hotspots, die für eine mögliche retrograde Verkeimung in Frage kommen, kann das gesamte Hygienemanagement in den Schulen und Kitas und Sporthallen der Situation zeitnah und dynamisch angepasst werden.

So ist in vielen Fällen eine gründliche Reinigung schon ausreichend, um eine Verschleppung möglicher Keimlasten zu verhindern. Natürlich soll aber auch künftig ein Maximum an hygienischer Sicherheit geliefert werden, womit den aktuellen Empfehlungen des RKI auf eine tägliche Desinfektion, nach Reinigung (2 Schrittmethode, 1 Reinigen 2 Desinfizieren) gefolgt werden soll.

 

Daher beabsichtigt die Verwaltung auf Basis des Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplans, in Verbindung der Vorgaben des Gesundheitsamtes der Region Hannover und mit Abgleich der aktuellen RKI- Empfehlungen, in Abhängigkeit der Entwicklung der Fallzahlen, künftig (ab 1.11.2020) folgende Reinigungs- und Hygienemaßnahmen in den Objekten der Stadt Sehnde ausgeführt werden:

 

Sämtliche Schulen, Kindertagesstätten und Sporthallen werden nach erfolgter Unterhaltsreinigung, einer Desinfektion aller Kontaktflächen und freier Oberflächen sowie einer Desinfektion aller Sanitärbereiche, inkl. sanitärer Einbauten unterzogen. Die Kosten hierfür betragen rund 11.000 €.

Zusätzlich soll in allen Ganztagsschulen und -Kindertagesstätten (Betrieb länger als 14 Uhr) eine Zwischenreinigung aller Kontaktflächen durchgeführt werden. Die voraussichtlichen monatlichen Kosten hierfür betragen 24.200 €.

 

Unter Berücksichtigung der noch für die Monate September und Oktober zu zahlenden erbrachten Leistungen und den laut Reinigungsvertrag zu erbringenden Unterhaltsreinigungen werden bis zum Jahresende noch Mittel in Höhe von rund 441.000 € benötigt. Im Reinigungsbudget stehen davon noch 159.372,91 € zur Verfügung. Die verbleibenden 281.427,09 € müssten überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Als Deckungsvorschlag dient der Corona-Hilfsfonds des Landes (260.000 €). Der darüber hinaus gehende Bedarf kann durch Minderausgaben im Bereich der Verbrauchsausgaben gedeckt werden. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

857.300 €

+ 260.000 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

857.300 €

+ 260.000 €

 

 

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Anlage/n:

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