Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen. b) Der Rat beschließt, dass die Stadt Sehnde von der Möglichkeit der Optionsverlängerung nach § 27 Abs. 22a UStG Gebrauch macht, sodass nach § 2 Abs. 3 UStG die bisherige Rechtslage bis längstens zum 31.12.2022 angewendet werden kann.
Sachverhalt:Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste hat in seiner Sitzung am 21.10.2020 die Beschlussvorlage Nr. 2020/0818 beraten um im Beschlussvorschlag das Wort „spätestens“ durch „längstens zum“ ersetzt.
Dieser Beschlussvorschlag wurde einstimmig empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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