Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:
a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, die Straßenausbaubeitragssatzung vom 01. Juni 1997 aufzuheben und durch die der Beschlussvorlage 2020/0760-4 beigefügte Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung zu ersetzen.
Sachverhalt:Bereits vor der Themenstellung im Sehnder Dialog für den Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und der Informationsveranstaltung im Forum der KGS-Sehnde im Jahr 2019 wurde der weitere Umgang mit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Sehnde kontrovers diskutiert.
In den sich anschließenden ausführlichen und konstruktiven Beratungen im Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste, am 08.07.2020, 16.09.2020 sowie 21.10.2020, wurde besonders kritisch diskutiert, die Straßenausbaubeiträge, unter Anwendung durchführbarer Refinanzierungsmaßnahmen, abzuschaffen, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge einzuführen, oder, der derzeitigen städtischen Finanzlage folgend, eine modifizierte Satzung zu entwickeln, welche die Eigentümer*innen neu ausgebauter Straßen finanziell entlastet und den städtischen Haushalt nicht dramatisch belastet.
Dabei fanden auch die bekannten Rundschreiben der Kommunalaufsicht zu diesem Thema Berücksichtigung aus denen deutlich wurde, dass nur unter Erfüllung gewissen Voraussetzungen eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge möglich ist. Gerade der finanziellen Situation der jeweiligen Kommune kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.
Mit Blick auf den Doppelhaushalt der Stadt Sehnde und der erforderlichen Notwendigkeit der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes wurde erkennbar, dass eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge derzeit nicht in Betracht kommt; zumindest aber von der Kommunalaufsicht mit großer Wahrscheinlichkeit beanstandet werden würde.
Während der Beratungen ist ersichtlich geworden, dass die Beibehaltung der einmaligen Straßenausbaubeiträge in Sehnde favorisiert wird.
Die Verwaltung wurde dementsprechend beauftragt, eine Satzung zur Beratung vorzubereiten, welche die Vergünstigungen der aktuellen Fassung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) abbilden.
Nach umfassenden Beratungen ist nun, mit dem Entwurf der anliegenden neuen Straßenausbaubeitragssatzung für die Stadt Sehnde, Einigkeit im Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste über den weiteren Umgang mit Straßenausbaubeiträgen erzielt worden. Dieser zur Beschlussfassung beigefügte Satzungsentwurf ist sowohl inhaltlich als auch vom Aufbau her in weiten Teilen identisch mit der bisherigen Satzung. Die vorgenommenen Änderungen sind im Detail farblich unterlegt.
Die wesentlichen Änderungen in der neuen Straßenausbaubeitragssatzung sind:
- Die Kosten für die Entsorgung von Altlasten werden nicht mit in den beitragsfähigen Aufwand einbezogen. - Der Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand wurde gemindert. - Eine Eckgrundstückvergünstigung soll gewährt werden. - Die Stadt Sehnde lässt die Zahlung des Beitrages in Form einer Verrentung zu.
Diese Neuerungen und Änderungen in der Satzung sind geeignet, die beitragsfähigen Anlieger*innen bezüglich der Beitragshöhe zu entlasten.
Inhaltlich ist die Satzung mit dem höherrangigen Recht des neuen Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309), vereinbar, sodass die rückwirkende Wirksamkeit der neuen Straßenausbaubeitragssatzung zum 01.01.2020 rechtlich, aus heutiger Sicht, nicht zu beanstanden ist.
Das in dem Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste in seiner Sitzung am 20.03.2019 für die Fortführung des Sehnder Dialogs festgelegte Thema "Zukunft der Straßenausbeiträge in Sehnde - Gestaltung und Erhebung", ist mit der Einarbeitung der Neuerungen der aktuellen Fassung des NKAG in die neue Straßenausbaubeitragssatzung für die Stadt Sehnde, vollinhaltlich bearbeitet und abgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf Straßenausbaubeitragssatzung
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