Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt aufgrund des Eilantrags des Schützenverein Haimar und des TSV Germania Haimar / Dolgen zu der Maßnahme einen Investitionskostenzuschuss von 20 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 14.010, €. Einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 4.813 € wird zugestimmt (Deckungsvorschlag Produkt 21100 Grundschulen, Inv.-Nr. 19.041 – Netzwerkkomponenten).
Sachverhalt:Die Stadt Sehnde ist Eigentümerin des Flurstückes 213/0003, Flur 3, Gemarkung Haimar, auf dem sich der Sportplatz und das Schützenhaus / Sporthaus befindet. Das Gebäude steht im Eigentum der Stadt Sehnde. Es wird zur Hälfte vom Schützenverein Haimar als Schützenhaus und zur anderen Hälfte vom TSV Haimar / Dolgen als Umkleidegebäude für die Fußballsparte genutzt.
Die Überlassung ist im Rahmen eines Vertrages zwischen dem Schützenverein und der Stadt Sehnde geregelt. Demnach ist der Verein zur Pflege und Unterhaltung der Räumlichkeiten verpflichtet. Mit Datum vom 10.09.2020 hat der Schützenverein einen Antrag nach der Sportförderrichtlinie gestellt, da der seinerzeit vorgenommene Anbau absackt. Die Fundamente müssen dort neu gegründet werden, um ein weiteres Absacken des Gebäudeteiles zu verhindern. Der Hauptteil zeigt keine Setzungsrisse. Grund für das Absacken ist voraussichtlich die große Trockenheit der letzten Jahre, die den dortigen Boden austrocknen lassen hat. Der Finanzierungsplan sieht wie folgt aus:
Eigenmittel 26.035,12 € Ortsräte Dolgen Evern, Haimar 5.000,00 € LSB (30 %) 21.015,00 € Stadt Sehnde 18.000,00 €
Insgesamt 70.050,12 €
Nach § 6 Ziffer 1 Buchstabe b und c der Sportförderrichtlinie ist eine Förderung der Maßnahme dem Grunde nach möglich. Gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe a) können derartige Maßnahmen mit 20 % der Gesamtkosten, maximal 5.000 € bezuschusst werden. Da hier durch die gemeinsame Nutzung 2 Vereine betroffen sind und auch den Zuschuss beim LSB beantragt haben sind grundsätzlich 2 x 5.000 € nach der Förderrichtlinie möglich. Die fehlenden Mittel von 4.813 € könnten überplanmäßig bereitgestellt werden. Als Deckungsvorschlag stehen im Produkt 211000 Grundschulen, Inv. Nr. 19.041 –Haushaltsrest Netzwerkkomponenten- entsprechende Deckungsmittel zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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