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Vorlage - 2020/0847  

 
 
Betreff: Investitionskostenzuschuss für eine Neufundamentierung des Anbaus an das Schützenhaus / Sporthaus, Am Schießstand 30, 31319 Sehnde OT Haimar
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
12.11.2020 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt aufgrund des Eilantrags des Schützenverein Haimar und des TSV Germania Haimar / Dolgen zu der Maßnahme einen Investitionskostenzuschuss von 20 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 14.010, €. Einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 4.813 € wird zugestimmt (Deckungsvorschlag Produkt 21100 Grundschulen, Inv.-Nr. 19.041 – Netzwerkkomponenten).

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Stadt Sehnde ist Eigentümerin des Flurstückes 213/0003, Flur 3, Gemarkung Haimar, auf dem sich der Sportplatz und das Schützenhaus / Sporthaus befindet.

Das Gebäude steht im Eigentum der Stadt Sehnde. Es wird zur Hälfte vom Schützenverein Haimar als Schützenhaus und zur anderen Hälfte vom TSV Haimar / Dolgen als Umkleidegebäude für die Fußballsparte genutzt.

 

Die Überlassung ist im Rahmen eines Vertrages zwischen dem Schützenverein und der Stadt Sehnde geregelt. Demnach ist der Verein zur Pflege und Unterhaltung der Räumlichkeiten verpflichtet. Mit Datum vom 10.09.2020 hat der Schützenverein einen Antrag nach der Sportförderrichtlinie gestellt, da der seinerzeit vorgenommene Anbau absackt. Die Fundamente müssen dort neu gegründet werden, um ein weiteres Absacken des Gebäudeteiles zu verhindern. Der Hauptteil zeigt keine Setzungsrisse. Grund für das Absacken ist voraussichtlich die große Trockenheit der letzten Jahre, die den dortigen Boden austrocknen lassen hat.

Inzwischen hat der Schützenverein gemeinsam mit dem TSV Haimar / Dolgen einen Eilantrag auf Bezuschussung beim Landessportbund Niedersachsen gestellt. Die dort genannten Kosten belaufen sich auf 70.050,12 € und sehen folgenden 

Der Finanzierungsplan sieht wie folgt aus:

 

Eigenmittel  26.035,12 €

Ortsräte Dolgen Evern, Haimar   5.000,00 €

LSB (30 %) 21.015,00 €

Stadt Sehnde 18.000,00 €

 

Insgesamt  70.050,12 €

 

Nach § 6 Ziffer 1 Buchstabe b und c der Sportförderrichtlinie ist eine Förderung der Maßnahme dem Grunde nach möglich. Gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe a) können derartige Maßnahmen mit 20 % der Gesamtkosten, maximal 5.000 € bezuschusst werden. Da hier durch die gemeinsame Nutzung 2 Vereine betroffen sind und auch den Zuschuss beim LSB beantragt haben sind grundsätzlich 2 x 5.000 € nach der Förderrichtlinie möglich.
Gemäß § 8 Absatz 8 können in besonders begründeten Ausnahmefällen abweichende Regelungen getroffen werden.
Es handelt sich hier um ein städtisches Gebäude, dessen Sanierung die beiden Vereine bereist nach dem Finanzierungsplan mit rund 26.000 € belastet. Bei Anwendung der Maximalreglung kämen weitere 8.000 € hinzu. Der Verein hat auch bereits darauf hingewiesen, dass demnächst die Heizungsanlage zu erneuern ist.
Um das Gebäude langfristig für das Vereinsleben zu sichern und die beiden Vereine finanziell nicht zu überfordern, sollte politisch entschieden werden ob man 20 % der Sanierungskosten (14.010 €) übernehmen kann.
An Sportfördermitteln stehen nach der Bezuschussung der übrigen Vereine (Vorlage 2020 /0847) noch 9.197 € im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung. Diese könnten zunächst für die Maßnahme verwendet werden.

Die fehlenden Mittel von 4.813 € könnten überplanmäßig bereitgestellt werden. Als Deckungsvorschlag stehen im Produkt 211000 Grundschulen, Inv. Nr. 19.041 –Haushaltsrest Netzwerkkomponenten- entsprechende Deckungsmittel zur Verfügung.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

(2020)           9.197 €

14.010 €

 

 


Anlage/n: