Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2021/0871  

 
 
Betreff: Verlagerung des Schulkindergarten an die Astrid - Lindgren - Grundschule ab dem Schuljahr 2021/2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
05.02.2021 
Umlaufbeschluss des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales zurückgestellt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur und Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

b.) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c) zu fassen.

c.) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt den Schulkindergarten ab dem Schuljahr 2021/2022 an die Astrid – Lindgren – Grundschule zu verlagern.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Stadt Sehnde hat eine rechtskräftige Genehmigung zum Betrieb eines Schulkindergartens. Laut § 2 der Schulbezirkssatzung der Stadt Sehnde ist der Schulkindergarten derzeit an der Grundschule Breite Straße angesiedelt. Der Schulbezirk für den Schulkindergarten umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Sehnde.
Zu Beginn des letzten Schuljahres lagen nicht genug Anmeldungen vor, um den Schulkindergarten zu betreiben. Zum neuen Schuljahr soll der Betrieb nun wieder aufgenommen werden, obwohl die Anmeldezahlen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar sind.


An der Grundschule Breite Straße werden im Schuljahr 2021/2022 erneut 4 erste Klassen eingeschult (Abgang 3 Klassen). Bereits im laufenden Schuljahr wurden 4 Klassen eingeschult und der jetzige 2. Jahrgang besteht auch aus 4 Klassen. Lediglich die jetzigen 3. Klassen sind dreizügig. Insgesamt sind im nächsten Schuljahr 15 Klassen an der Schule. Im Schuljahr 2022/2023 werden es nach den derzeitigen Zahlen sogar 16 Klassen sein.
Die Räumlichkeiten des Schulkindergartens werden daher dringend dauerhaft als allgemeiner Unterrichtsraum benötigt.
 

Anders sieht die Situation an der Astrid – Lindgren – Grundschule aus. Dort werden zurzeit 9 Klassen unterrichtet. Auch in den nächsten Jahren ist kein nennenswerter Anstieg der Schüler*innenzahlen zu verzeichnen.
 

In einem Gespräch mit beiden Schulleitungen bestand die Bereitschaft den Schulkindergarten zum neuen Schuljahr 2021/2022 an die Astrid – Lindgren – Grundschule zu verlagern und den Betrieb dort wiederaufzunehmen. Hier stehen nach Auszug des Hortes genug Raumkapazitäten zur Verfügung. Sollten sich die Zahlen in der Zukunft stark erhöhen, könnte auch das Hortgebäude vormittags ggf. mitgenutzt werden.

Beide Schulleitungen sind mit einer Verlagerung grundsätzlich einverstanden und stellen dies derzeit in den jeweiligen Schulgremien vor.
Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover (ehemals Landesschulbehörde) hat gegen eine Verlagerung an einen anderen Schulstandort im Stadtgebiet keine Einwendungen, da es wie eingangs berichtet eine bestehende Genehmigung gibt.

 

Bei einer Verlagerung wäre die Schulbezirkssatzung zum neuen Schuljahr 2021/2022 noch anzupassen.

Seitens des zuständigen Fachdienstes wird augenblicklich noch geprüft, ob auch eine Änderung der Schulbezirke selbst notwendig ist, um die Zahlen der Schüler*innen in der Kernortschaft besser auf die beiden Schulstandorte zu verteilen. Das Ergebnis liegt aber noch nicht vor.
 

Zur nächsten Fachausschusssitzung im März liegt dann auch das Ergebnis im Hinblick auf die Schulbezirke vor, so daß dann auch ein geänderter Satzungstext zur abschließenden Beratung vorgelegt werden kann.
Aus diesem Grund ist der Ratsbeschluss über die Verlagerung auch erst für den Beratungszug im April geplant.
 

Um den Eltern, den Lehrkräften, aber auch den Kindergärten Planungssicherheit für das neue Schuljahr bezüglich des Schulkindergartens zu geben, sollte der Fachausschuss eine entsprechende Empfehlung zur Verlagerung abgeben.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Stammbaum:
2021/0871   Verlagerung des Schulkindergarten an die Astrid - Lindgren - Grundschule ab dem Schuljahr 2021/2022   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2021/0871-1   Verlagerung des Schulkindergarten an die Astrid - Lindgren - Grundschule ab dem Schuljahr 2021/2022   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
    FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage