Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a.) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu b) zu fassen. b.) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, 1. Die 2. Änderung der Hauptsatzung in der gemäß Anlage 1 enthaltenen Fassung 2. Die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ortsräte in der gemäß Anlage 2 enthalten Fassung.
Sachverhalt:Nach § 182 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) können sämtliche Sitzungen des Rates, des Verwaltungsausschusses, der Fachausschüsse und Ortsräte in digitaler oder hybrider Form mittels Videokonferenzsoftware durchgeführt werden. Die Stadt Sehnde verwendet hierfür das Programm CISCO WebEx Meetings. Neben technischer Umsetzungsschritte sind deshalb auch Anpassungen der Hauptsatzung und Geschäftsordnung erforderlich. Demnach kann der Bürgermeister im Benehmen mit der Ratsvorsitzenden zur Bewältigung einer epidemischen Lage in der Ladung anordnen, dass alle oder einzelne Ratsmitglieder per Videokonferenztechnik an der Sitzung der Vertretung teilnehmen können, soweit dies technisch möglich ist; dies gilt für Sitzungen des Verwaltungsausschusses und der beratenden Ausschüsse entsprechend mit der Maßgabe, dass die oder der Vorsitzende die Anordnung trifft. Die Hauptsatzung bedarf in § 11 bezüglich der Zulässigkeit von Film- und Tonaufnahmen einer Anpassung, da die Videokonferenztechnik weitergehende technische Aufzeichnungsmöglichkeiten vorsieht, als dies bisher möglich war. Die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ortsräte muss um die technisch möglichen erweiterten Abstimmungsoptionen und Möglichkeiten zur Wortmeldung sowie um die Aufzeichnungen zur Anfertigung des Protokolls (§§ 10 Abs. 2 (neu), 14 Abs. 3 und 18 Abs. 1) ergänzt werden.
Die Änderungen der Geschäftsordnung beinhalten im Einzelnen die folgenden Ergänzungen:
Hierbei wird hinter dem angezeigten Namen in der Teilnehmerliste im Bild des jeweiligen Gremienmitglieds ein Handsymbol eingeblendet. Zugleich bietet die Funktion den Vorteil, dass bei mehreren Wortmeldungen durch Aktivierung dieser Handhebe-Funktion diejenige Person, die sich zuerst gemeldet hat, auch als Erste in der Liste angezeigt wird. Das erleichtert der Sitzungsleitung das Erkennen und Nachvollziehen der einzelnen Wortmeldungen an sich und in der jeweiligen Reihenfolge. Ungeachtet dessen bleibt auch die bisherige Möglichkeit des Handhebens durch Kenntlichmachung in der Bildübertragung erhalten.
Die Änderungen der Hauptsatzung betreffen die Regelungen zu Bild- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen (§ 11 Hauptsatzung). Bislang sind keine Regelungen zur Aufnahmefunktion der verwendeten Videotechnik getroffen. Diese Regelungslücke gilt es zu schließen.
Die Änderungen in der Hauptsatzung und in der Geschäftsordnung sind der besseren Übersicht wegen farblich gekennzeichnet.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Hauptsatzung mit der Einarbeitung der Änderungen (farblich markiert) Geschäftsordnung mit der Einarbeitung der Änderungen (farblich markiert)
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