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Vorlage - 2021/0867-1  

 
 
Betreff: Antrag der AfD Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 05.01.2021
hier: Einrichtung einer "Steuerungsgruppe Haushalt" für eine unterjährige Haushaltsüberwachung des Doppelhaushaltes 2021/2022 und der geplanten Haushaltskonsolidierung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2021/0867
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
10.03.2021 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.03.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der AfD Fraktion vom 05.01.2021 -Steuerungsgruppe Haushalt-

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c)

    zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat beschließt den Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 05.01.2021

    zur Einrichtung einer „Steuerungsgruppe Haushalt“ für eine unterjährige

    Haushaltsüberwachung des Doppelhaushaltes 2021/2022 und der geplanten

    Haushaltskonsolidierung nicht weiter zu verfolgen und abzulehnen.

 

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Sachverhalt:

Die mit Schreiben vom 05.01.2021 von der AFD-Fraktion beantragte Einrichtung einer „Steuerungsgruppe Haushalt“, bestehend aus Mitgliedern des Rats und der Verwaltung, sowie die vom Antrag umfassten Aufgaben dieser Steuerungsgruppe greifen in die gemäß § 85 Abs. 1 Ziffer 2, Abs. 3 Satz 1 NKomVG ausschließlich der Zuständigkeit des  Hauptverwaltungsbeamten obliegenden Aufgaben ein. Der Antrag ist mithin kommunalverfassungsrechtlich nicht zulässig.

 

Der Bürgermeister ist im Rahmen seiner Organzuständigkeit mit wichtigen selbstständigen Entscheidungszuständigkeiten ausgestattet und führt als Leiter der Verwaltung die Beschlüsse der anderen Organe aus. Zur Leitung und Beaufsichtigung der Verwaltung gemäß § 85 Abs. 3 NKomVG gehört u.a. der ordnungsgemäße Ablauf des Verwaltungsvollzugs sowie eine effiziente Verwaltungsorganisation. Die beantragte Vornahme einer regelmäßigen Abschätzung des voraussichtlichen Gesamtergebnisses durch die Steuerungsgruppe Haushalt, insbesondere zur Umsetzung von Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes, des geplanten Stellenaufwuchses, der vollständigen Einplanung von Folgekosten für Investitionsprojekte und zur Auswirkung des Einsatzes von IT-Maßnahmen betrifft ausschließlich operative Aufgaben, die in der originären Zuständigkeit des Bürgermeisters liegen.

 

Die in dem Antrag bezeichneten Prüfungen sind klassische Aufgaben, die bei der Umsetzung des vom Rat genehmigten Haushaltes durch die Verwaltung zu erledigen sind. Die Verantwortung für die Umsetzung der Ratsbeschlüsse und für den ordnungsgemäßen Geschäftsgang innerhalb der Verwaltung obliegt ausschließlich dem Bürgermeister (vgl. § 85 Abs. 1 Ziffer 2, Abs. 3 Satz 1 NKomVG; s.a. Thiele, Kommentar zum NKomVG, § 85 Rz. 6, 16, 22).

 

Der dem Hauptverwaltungsbeamten obliegenden Unterrichtungspflicht gegenüber den anderen Kommunalorganen kommt der Bürgermeister regelmäßig durch die unterjährige Berichterstattung zur Haushaltsentwicklung, Entwicklung der Steuereinnahmen und die Berichte über die Baumaßnahmen, zur Investitionskostenentwicklung und dem vierteljährlichen Controllingbericht nach.

 

Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen, den Antrag der AfD-Fraktion nicht weiter zu verfolgen und damit abzulehnen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

Antrag der AfD-Fraktion vom 05.01.2021

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag der AfD Fraktion vom 05.01.2021 -Steuerungsgruppe Haushalt- (2003 KB)    
Stammbaum:
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