Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1, 2) BauGB und § 4 (1, 2) BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 4, zur Beschlussvorlage 2021/0891 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2021/0891 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 (3) und des § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 715 „Gewerbe- und Industriegebiet Schnedebruch“ als Satzung und die Begründung dazu.
Sachverhalt:Zum Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 715 „Gewerbe- und Industriegebiet Schnedebruch“ im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 715 „Gewerbe- und Industriegebiet Schnedebruch“ im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 26.10.2020 befasst.
Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen. In der Sitzung wurde gleichzeitig über die Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (2) BauGB beschlossen, wie sie im Entwurf berücksichtigt werden. Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 16.11.2020 bis einschließlich 18.12.2020. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 11.11.2020 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB beteiligt worden. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen. Die Eingaben aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (1) und (2) BauGB sind mit einem Abwägungsvorschlag und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in den Anlagen 2 und 4 aufgeführt.
Rechtliche Auswirkungen: Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der Beteiligung muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB 2. Abwägungstabelle zu den Äußerungen aus dem Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 3. Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB 4. Abwägungstabelle zu den Äußerungen aus dem Verfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB 5. Bebauungsplan Nr. 715 „Gewerbe-und Industriegebiet Schnedebruch“, 4. Änderung, Entwurf zum Satzungsbeschluss
Anmerkung: Weitere Fachgutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar: https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||