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Vorlage - 2021/0894  

 
 
Betreff: Wahl für die das Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III (Dolgen, Evern, Haimar und Rethmar) und Wahl für das Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk IV (Gretenberg, Klein Lobke und Sehnde)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar
12.03.2021 
Ergebnis über die Abstimmung im schriftlichen Umlaufverfahren gemäß § 182 NKomVG des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar über die Beschlussempfehlungen Nr. 2021/0893 und 2021/0894 geändert beschlossen   
Ortsrat Rethmar
12.03.2021 
Ergebnis über die Abstimmung im schriftlichen Umlaufverfahren gemäß § 182 NKomVG des Ortsrates Rethmar über die Beschlussempfehlungen Nr. 2021/0893 und 2021/0894 ungeändert beschlossen   
Ortsrat Sehnde
02.03.2021 
Sitzung des Ortsrates Sehnde geändert beschlossen   
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt
Verwaltungsausschuss
Rat der Stadt Sehnde
15.04.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt, den Beschluss zu d) zu fassen.

    Der Ortsrat Rethmar empfiehlt, den Beschluss zu d) zu fassen.

    Der Ortsrat Sehnde empfiehlt, den Beschluss zu d) zu fassen.

b) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt, den Beschluss zu d) zu
    fassen.

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu d) zu fassen.

d) Der Rat beschließt, Frau Heike Huth zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III und Frau Nicole Barnstorf zur Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes IV für die Dauer von fünf Jahren sowie Herrn Dr. Hartmut Pick als Ersatzschiedsperson zu wählen.)

 

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Sachverhalt:

Die Ämter der Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke III und IV sind neu zu besetzen. Die Amtsperiode der bisherigen Schiedsperson für diese Bezirke, Frau Vivien Köhne, ist im Jahr 2020 ausgelaufen.

 

Frau Vivien Köhne steht für eine erneute Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung.

 

§ 3 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsamtsgesetzt-NSchAG) bestimmt folgende Voraussetzungen für die Übernahme eines solchen Ehrenamtes:

 

1) Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt
    geeignet sein.

2) Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht
    besitzt.

3) In das Amt soll nicht berufen werden,

 1. wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;

 2. wer nicht im Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

 3. wer durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt
                ist.

 

Es liegen folgende Bewerbungen vor:

 

 1. Frau Nicole Barnstorf, Im Dorfe 17, 31319 Sehnde-Gretenberg

 2. Frau Heike Huth, Mühlenweg 15, 31319 Sehnde-Rethmar

 3. Herr Dr. Hartmut Pick, Ahornweg 28, 31319 Sehnde.

 

Gemäß § 4 NSchAG werden die Schiedspersonen vom Rat der Gemeinde auf 5 Jahre gewählt. Nach § 4 VV NSchAG soll die Gemeinde u.a. die Organisation, die sich auf die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat, anhören. Dies erfolgt normalerweise in einem durch die Vereinigung der Schiedspersonen Hannover-Bückeburg durchgeführten Seminar. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte dieses Seminar mit dem Thema „Schiedsfrau / Schiedsmann als Organe der Rechtspflege im vorgerichtlichen Verfahren“ nicht durchgeführt werden. Daher gab es mit den Vorsitzenden ein Online-Bewerbungsgespräch. Das Seminar wird nachgeholt.

 

Der Vorstand der Vereinigung der Schiedspersonen Hannover-Bückeburg schlägt hiernach vor:

 

 1. Frau Heike Huth als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III,

 2. Frau Nicole Barnstorf als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk IV und

 3. Herrn Dr. Hartmut Pick als Ersatzperson

zu wählen.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

600,00

480,00

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Stammbaum:
2021/0894   Wahl für die das Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III (Dolgen, Evern, Haimar und Rethmar) und Wahl für das Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk IV (Gretenberg, Klein Lobke und Sehnde)   FD Ordnung und Recht   Beschlussvorlage
2021/0894-1   Wahl für die das Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III (Dolgen, Evern, Haimar und Rethmar) und Wahl für das Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk IV (Gretenberg, Klein Lobke und Sehnde)   FD Ordnung und Recht   Beschlussvorlage