Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2021/0912  

 
 
Betreff: Einziehung von Teilflächen der Straßen "Astrid-Lindgren-Straße" und "Nordstraße" in Sehnde, Ortsteil Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
-Absicht der Einziehung-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
26.04.2021 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
11.05.2021 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt zurückgestellt   
08.06.2021 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
20.05.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zurückgestellt   
24.06.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
ALK-Auszug Nordstr.
ALK-Auszug Astrid-Lindgren-Str.
ALK-Auszug Nordstr.-Mittelstr.

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt den Beschluss zu d)

b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt den Beschluss zu d)

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)

d) Der Rat beschließt: Es ist beabsichtigt, das Flurstück 102/197 der Flur 3 als Teilfläche der Straße „Astrid-Lindgren-Straße“ in Sehnde, Gemarkung Sehnde, zur Größe von insgesamt ca. 65 m², derzeitig Verkehrsfläche der Straße „Astrid-Lindgren-Straße“ sowie das Flurstück 219/4 der Flur 13 als Teilfläche der Straße „Nordstraße“ in Sehnde, Gemarkung Sehnde, zur Größe von insgesamt ca. 35 m², derzeit Verkehrsfläche der Straße „Nordstraße“ (Stichweg zur Mittelstraße) gem. § 8 NStrG einzuziehen.

 

 

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Sachverhalt:

Die Eigentümer der an die Teilflächen grenzenden Grundstücke haben ihr Interesse bekundet, die noch zu vermessenden Teilflächen von jeweils 65 m² und 35 m² von der Stadt zu erwerben. Bereits jetzt nutzen hauptsächlich diese Eigentümer die genannten Flächen als Teil ihres Gartens bzw. als Zufahrt zu ihren Grundstücken.

Bei dem Teilstück, welches als „Nordstraße“ gewidmet ist, handelt es sich um den Stichweg von der Nordstraße zur Mittelstraße, wie aus der Anlage ersichtlich.

Die Verwaltung stimmt dem Erwerb zu.

Die beanspruchten Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich.

 

Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher bekannt zu machen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

ALK-Auszug Astrid-Lindgren-Str.

ALK-Auszug Nordstr.

ALK-Auszug Nordstr.-Mittelstr.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich ALK-Auszug Nordstr. (257 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich ALK-Auszug Astrid-Lindgren-Str. (336 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich ALK-Auszug Nordstr.-Mittelstr. (420 KB)