Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt den Beschluss zu d) b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt den Beschluss zu d) c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) d) Der Rat beschließt: Es ist beabsichtigt, das Flurstück 102/197 der Flur 3 als Teilfläche der Straße „Astrid-Lindgren-Straße“ in Sehnde, Gemarkung Sehnde, zur Größe von insgesamt ca. 65 m², derzeitig Verkehrsfläche der Straße „Astrid-Lindgren-Straße“ sowie das Flurstück 219/4 der Flur 13 als Teilfläche der Straße „Nordstraße“ in Sehnde, Gemarkung Sehnde, zur Größe von insgesamt ca. 35 m², derzeit Verkehrsfläche der Straße „Nordstraße“ (Stichweg zur Mittelstraße) gem. § 8 NStrG einzuziehen.
Sachverhalt:Die Eigentümer der an die Teilflächen grenzenden Grundstücke haben ihr Interesse bekundet, die noch zu vermessenden Teilflächen von jeweils 65 m² und 35 m² von der Stadt zu erwerben. Bereits jetzt nutzen hauptsächlich diese Eigentümer die genannten Flächen als Teil ihres Gartens bzw. als Zufahrt zu ihren Grundstücken. Bei dem Teilstück, welches als „Nordstraße“ gewidmet ist, handelt es sich um den Stichweg von der Nordstraße zur Mittelstraße, wie aus der Anlage ersichtlich. Die Verwaltung stimmt dem Erwerb zu. Die beanspruchten Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich.
Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:ALK-Auszug Astrid-Lindgren-Str. ALK-Auszug Nordstr. ALK-Auszug Nordstr.-Mittelstr.
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