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Vorlage - 2021/0933  

 
 
Betreff: Investitionskostenzuschuss;
Antrag des Motorboot - Club Sehnde e.V. zur Sanierung der Steganlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
06.05.2021 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag MBC Sehnde vom 22.03.2021

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales befürwortet die Sanierung der Steganlage und empfiehlt dem Verwaltungsausschuss eine Förderung.

b) Der Verwaltungsauschuss beschließt den Bau der Steganlage zu bezuschussen. Über die endgültige Höhe des Zuschussbetrages ist im Zusammenhang mit der Bezuschussung der weiteren Sportförderanträge zu entscheiden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 22.03.2021 beantragt der Motorboot - Club Sehnde e.V. einen Zuschuss der Stadt Sehnde zur Sanierung der Steganlage im Hafen am Mittellandkanal.

Die Gesamtkosten für die Erneuerung der rund 40 Jahre alten Anlage werden mit rund 47.672,29 € brutto beziffert.

 

Der Steg ist abgesackt und in Teilbereichen nicht mehr verkehrssicher. Außerdem ist er zu schmal, so daß im Zusammenhang mit der Sanierung auch eine Verbreiterung auf 1,50 m geplant ist. Hierdurch soll ein behindertengerechter und barrierefreier Zugang zu den Booten möglich sein.

 

Dem Verein liegt zwischenzeitlich ein Föderbescheid des Regionssportbundes über 12.018,00 € vor. Daneben ist der Verein zum Vorsteuerabzug berechtigt. Hierdurch ergeben sich „Einnahmen“ von weiteren 7.611,59 €.

 

Laut § 1 Ziffer 2 der Richtlinie zur Förderung des Sports im Gebiet der Stadt Sehnde ist eine Förderung nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich. Regulär beträgt der investive Förderbetrag im Haushalt jährlich 12.000 €, die am Jahresende auf die Vereine aufgeteilt werden, die bis zum 30.09. einen Antrag gestellt haben.

 

Bei Investitionsanträgen über 25.000 € sind die Anträge bis zum 30.04. des Vorjahres einzureichen, da über die Maßnahmen im Rahmen der städtischen Haushaltsplanberatungen gesondert entschieden werden muss (§9 Abs. 5 der Richtlinie). Wegen des Doppelhaushaltes wird es 2021 keine Haushaltsplanberatungen geben. Allerdings ist ein zusätzlicher Antrag von 5.000 € in den Ansätzen berücksichtigt.

 

Nach § 8 i.V.m. § 6 Nr. 1, Buchstabe a) der Richtlinie beträgt die maximale Zuschusshöhe 20 % der Gesamtkosten, höchstens jedoch 5.000 €.

Dieser Betrag würde den Eigenanteil des Vereins auf 23.042,70 € reduzieren.

 

Die Verwaltung beabsichtigt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu erklären, damit der Verein mit der Umsetzung beginnen kann.

 

Maximal ist eine Bezuschussung mit 5.000 € möglich. Über die endgültige Höhe kann jedoch erst entschieden werden, wenn die weiteren Sportförderanträge der anderen Sportvereine abgerechnet und zur Beschlussfassung vorliegen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

5.000 €

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

INV 13.037  17.000 €

5.000 €

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag MBC Sehnde vom 22.03.2021 (4673 KB)