Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat beschließt einen überplanmäßigen Aufwand und eine überplanmäßige Auszahlung im Produkt 56100 – Umweltschutz - in Höhe von 65.000 € zur Erstellung eines Energetischen Quartierkonzeptes für die Ortsteile Bolzum und Wehmingen. Deckungsmittel stehen durch Erträge aus Förderungen der KfW, dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie eigene Personalleistungen in gleicher Höhe zur Verfügung.
Sachverhalt:Bei der Erstellung des Energetischen Quartierskonzeptes für Bolzum und Wehmingen handelt es sich um die Umsetzung einer Maßnahme aus dem GutKlima-Aktionsplan, den der Rat der Stadt am 26.09.2019 (BV 2019/0601) beschlossen hat.
Inhalt und Zielsetzung Auf den Gebäudebestand entfallen in Deutschland ca. 40% des Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen. Wenn die Energiewende gelingen soll, ist es daher von zentraler Bedeutung in diesem Bereich Energie einzusparen, die Energieeffizienz zu steigern und den CO2-Ausstoß zu senken. An dieser Stelle setzen Energetische Quartierskonzepte an und bilden so einen zukunftsweisenden Beitrag zur verantwortungsvollen Siedlungsentwicklung.
Das Energetische Quartierskonzept für Bolzum und Wehmingen zielt primär darauf ab, die energetische Ausgangssituation vor Ort zu analysieren und Potenziale für Einsparungs- und Effizienzmaßnahmen im Rahmen der Gebäudemodernisierung sowie für den Einsatz und Ausbau erneuerbarer Energien herauszuarbeiten. Die relevanten Verbrauchssektoren sind dabei private Haushalte, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie die kommunalen und kirchlichen Liegenschaften.
Der Gebäudebestand soll in Form einer Gebäudetypologie mit Gebäudesteckbriefen erfasst werden. Anhand dieser Typologie werden dann möglichst konkrete Modernisierungsvarianten entwickelt und hinsichtlich Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit bewertet. Die Aufbereitung anhand von Gebäudetypen macht die Ergebnisse übertragbar und auch für Eigentümer*innen aus anderen Ortsteilen nutzbar. Als übergeordnete Zielmarke dient dabei die Erreichung der Klimaneutralität.
Als weiteres Themenfeld werden im Rahmen des Energetischen Quartierskonzeptes die Möglichkeiten und Optimierungspotenziale für klimaschonende Mobilität z.B. im Hinblick auf E-Carsharing-Modelle untersucht.
Eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung und umfangreiche Beratungsangebote sollen dazu beitragen, die Eigentümer möglichst gezielt dazu zu motivieren Maßnahmen umzusetzen und so die Energieeffizienz im Gebäudebestand zu verbessern.
Kosten und Finanzierung Die Kosten für die Erarbeitung des Energetischen Quartierskonzeptes belaufen sich auf
Die Finanzierung erfolgt zu 75% durch Fördermittel der KfW aus dem Programm 432 Energetische Stadtsanierung (48.750€) sowie zu 15,4% aus Mitteln des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz aus dem Programm „Energetische Stadtsanierung – integrierte Quartierskonzepte“ (10.000 €). Der rechnerisch verbleibende Eigenanteil der Stadt von 6.250€ (9,6%) kann vollständig durch Personalleistung von bereits vorhandenem Personal erbracht werden. Barmittel müssen seitens der Stadt nicht eingebracht werden.
Zur Erstellung dieses Energetischen Quartierskonzeptes ist daher ein überplanmäßiger Aufwand und eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 65.000 € erforderlich. Deckungsmittel stehen, wie beschrieben, in gleicher Höhe zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./..
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||