Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat beschließt die der Beschlussvorlage Nr. 2021/0977 beigefügten Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Sehnde – Anlagerichtlinie -.
Sachverhalt:Gemäß § 30 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung - KomHKVO -) sollen liquide Mittel, die nach der Liquiditätsplanung nicht sofort benötigt werden, sicher und ertragsorientiert angelegt werden. Die Kommune soll die Sicherheitsanforderungen und Ertragsgrundsätze regeln. Die Mittel müssen für ihre Zweckbestimmung rechtzeitig verfügbar sein.
Von daher wurde die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Sehnde – Anlagerichtlinie – erstellt.
Da die Stadt Sehnde als Kommune eine besondere Verantwortung in der Verwaltung öffentlicher Gelder hat, wird mit der Anlagerichtlinie die Wahrnehmung der haushaltsrechtlichen Grundlagen in Bezug auf Sicherheit, angemessenen Ertrag und Sicherstellung der Liquidität geregelt.
Der Rat legt mit dieser Richtlinie einen vorgegebenen Umgang mit den städtischen Finanzanlagen fest, der von der Verwaltung im Rahmen als laufendes Geschäft einzuhalten ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Sehnde - Anlagerichtlinie -
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