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Vorlage - 2021/0977  

 
 
Betreff: Einführung einer Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Sehnde - Anlagerichtlinie -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
14.07.2021 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
21.07.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Sehnde - Anlagerichtlinie -

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c)

    zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat beschließt die der Beschlussvorlage Nr. 2021/0977 beigefügten Richtlinie für

    Kapitalanlagen der Stadt Sehnde – Anlagerichtlinie -.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß § 30 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung - KomHKVO -) sollen liquide Mittel, die nach der Liquiditätsplanung nicht sofort benötigt werden, sicher und ertragsorientiert angelegt werden. Die Kommune soll die Sicherheitsanforderungen und Ertragsgrundsätze regeln. Die Mittel müssen für ihre Zweckbestimmung rechtzeitig verfügbar sein.

 

Von daher wurde die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Sehnde – Anlagerichtlinie – erstellt.

 

Da die Stadt Sehnde als Kommune eine besondere Verantwortung in der Verwaltung öffentlicher Gelder hat, wird mit der Anlagerichtlinie die Wahrnehmung der haushaltsrechtlichen Grundlagen in Bezug auf Sicherheit, angemessenen Ertrag und Sicherstellung der Liquidität geregelt.

 

Der Rat legt mit dieser Richtlinie einen vorgegebenen Umgang mit den städtischen Finanzanlagen fest, der von der Verwaltung im Rahmen als laufendes Geschäft einzuhalten ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

- Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Sehnde - Anlagerichtlinie -

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Sehnde - Anlagerichtlinie - (100 KB)    
Stammbaum:
2021/0977   Einführung einer Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Sehnde - Anlagerichtlinie -   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2021/0977-1   Einführung einer Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Sehnde - Anlagerichtlinie -   FD Finanzen   Beschlussvorlage