Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2021/0985  

 
 
Betreff: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung;
hier: Anschaffung von Leihgeräten für Lehrkräfte an den Schulen der Stadt Sehnde, Förderrichtlinie vom 04.06.2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
08.07.2021 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
14.07.2021 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
21.07.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Richtlinie "Leihgeraete für Lehrkräfte" RdErl MK vom 04.06.2021
Anlage zur Richtlinie vom 04.06.2021

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a)  Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen.

b) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen.

c) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu d) zu fassen.

d)  Der Rat beschließt für das Produkt 21100 und das Produkt 21800 eine überplanmanmäßige Auszahlung in Höhe von 115.371 € für die Anschaffung von Leihgeräten für Lehrkräfte. Die Deckung erfolgt zunächst aus den Investitionsnummern des Digitalpaktes an den jeweiligen Schulen, später über die Förderung des Landes.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit der Richtline über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Programms „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des Bundes und der Länder (RdErl.d.MK vom 04.06.2021, - 54-80009-01-1.1) hat das Land Niedersachsen die Schulträger beauftragt die Beschaffung der Geräte für die Lehrkräfte an den Schulen in ihrem Geltungsbereich durchzuführen.
Die Geräte werden dann Eigentum des Schulträgers und über einen Leihvertrag den Lehrkräften zur Verfügung gestellt.
 

Vor der Beschaffung der Geräte ist mit den Schulen das Benehmen herzustellen. Die Schulträger sind nicht verpflichtet Ersatzbeschaffungen zu tätigen. Das MK geht bei der Beschaffung von einem Ankaufspreis von ca.500 € je Gerät aus.
 

Es ist beabsichtigt die Beschaffung der Geräte zeitnah durchzuführen. Aufgrund der Erfahrung mit den Lieferzeiten aus dem Sofort – Ausstattungsprogramm im vergangenen Jahr, scheint eine Auslieferung frühestens im 4. Quartal realistisch zu sein.
 

Die Kosten werden anhand der hauptberuflichen Lehrkräfte wie folgt auf die einzelnen Produkte und Investitionsnummern aufgeteilt:

 

21100 (Grundschulen)  75.200 €

21800 (KGS Sehnde)   40.100 €

 

Da dieses Sonderprogramm bei der Haushaltsaufstellung nicht bekannt war, konnte es auch keine Berücksichtigung finden. Es wird daher darum gebeten die Mittel überplanmäßig bereit zu stellen.

Nach Erstellung des Verwendungsnachweises (spätestens bis 31.12.2021) fließen die Mittel bis zur maximalen Förderhöhe zurück.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

0 €

115.371 €

Auszahlungen

0 €

115.371 €

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Richtlinie "Leihgeraete für Lehrkräfte" RdErl MK vom 04.06.2021 (211 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage zur Richtlinie vom 04.06.2021 (363 KB)