Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2021/0995  

 
 
Betreff: Ausstattung der Sehnder Schulen mit stationären Raumlufttechnischen Anlagen;
Inanspruchnahme von Bundesförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
14.10.2021 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
20.10.2021 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.10.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

a.) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfieht den Beschluss zu d.) zu fassen.

b.) Der Fachauschuss Finanzen, Seuerung, Innere Dienste empfiehlt den Beschluss zu d.) zu fassen

c.) Der Verwaltungsauschuss schlägt vor den Beschluss zu d.) zu fassen

d.) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt die Sehnder Grundschulen und die Klassen der Jahrgänge 5 und 6 an der KGS unter Inanspruchnahme der Bundesförderung mit raumlufttechnischen Anlagen auszustatten. Einer überplanmäßigen Ausgabe für das Produkt 11107 in Höhe von 591.000 € wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt vorrangig aus der Förderung des Bundes (472.800 €).

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Sachverhalt:

Im Rahmen der Corona – Pandemie ist dem Thema „Lüften“, insbesondere in gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen wie Kindertagsstätten und Schulen, eine zentrale Rolle zugewachsen, da der Hauptübertragungsweg für das Corona SARS CoV 2 – Virus die Tröpfcheninfektion, vor allem durch Aerosolbildung (etwa beim Sprechen, Singen, Husten und Niesen) ist.
Der Rahmen-Hygieneplan Schule vom 22.09.2021 sieht daher primär das Fensterlüften (20 min– 5 min -20 min), dann raumlufttechnische Anlagen, danach andere Lüftungsanlagen (z.B. Fensterventilatoren) und letztendlich Raumluftfiltergeräte / Luftdesinfektionsgeräte als Mittel zur Verbesserung der Luftqualität an.
 

Die Schulen in der Stadt Sehnde verfügen in den Klassenräumen alle über öffenbare Fenster, in den wenigsten Fällen aber über raumlufttechnischen Anlagen. Um diesen Anteil zu erhöhen, hat der Bund eine Förderrichtlinie aufgelegt, mit der u.a der Neueinbau von raumlufttechnischen Anlagen in Betreuungseinrichtungen von Kindern bis 12 Jahren gefördert wird. Die Förderquote liegt bei 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Maßnahme ist innerhalb von 12 Monaten nach Bescheiderteilung umzusetzen (eine einmalige Verlängerung ist möglich).

 

Die Vergabe der Förderung erfolgt in Abhängigkeit mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Die Verwaltung hat daher im August vorsorglich folgende Förderanträge gestellt:

 

Kooperative Gesamtschule Sehnde   172.000 €

GS Breite Straße : 183.000 €

GS Höver 118.000 €

GS Rethmar 118.000 €

Gesamtsumme 591.000 €

 

Für alle 4 Schulen liegen inzwischen Förderbescheide über insgesamt 472.800 € vor. Der Eigenanteil der Stadt Sehnde beträgt 118.200 €.

 

Daneben hat die Infrastruktur Sehnde als Eigentümerin des Gebäudes der Astrid – Lindgren – Schule und des angegliederten Hortes ebenfalls einen Förderantrag gestellt, der zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung aber noch nicht beschieden war.

Für die Grundschule in Ilten wurde auf eine Antragsstellung verzichtet, da diese Schule in nächster Zeit neu gebaut werden soll.

 

Grundlage für die Antragsstellung war eine Kalkulation von 9.000 € netto je Raum. Hierfür soll ein dezentrales Zu- und Abluftgerät mit Sekundärluftbeimischung und Wärmerückgewinnung installiert werden.

Über Öffnungen in der Fassade oder der Geschossdecke wird die Außenluft- und Fortluftan-saugung realisiert, während aus dem Raum die Abluft abgeführt, und die vorkonditionierte Zuluft eingeführt wird. Innerhalb des Lüftungsgerätes befindet sich ein Kreuzstromwärmetauscher, der bis zu 85% der Wärme ohne Durchmischung der Luftvolumenströme aus der Abluft an die Außenluft übertragen kann.

Für besonders niedrige Außentemperaturen ist in dem Lüftungsgerät zusätzlich ein elektrisch betriebenes Vor- und Nachheizregister eingesetzt, das den Wärmetauscher vor dem Einfrieren bewahrt und die Außenluft so weit vorkonditioniert, dass diese mit einer angemessenen Zulufttemperatur eingeführt werden kann.

Energetisch bietet der Einbau eine deutliche Verbesserung gegenüber der derzeitig herrschenden Variante des Dauerlüftens, da die jetzige freie Lüftung eine große Spannweite des Luftwechsels (je nach Dauer der Fensteröffnung und nach Witterungsverhältnissen) zulässt, während die maschinelle Lüftung klar definierte Luftmengen vorweist.

Monetär lässt sich dieser Effekt jedoch schwer bemessen.

Eine Einschätzung eines Büros für Gebäudetechnik erwartet durch den Einsatz von dezentralen Lüftungsgeräten mit einer Wärmerückgewinnung und der damit verbundenen Reduzierung der Luftvolumenströme eine Einsparung der Lüftungswärmeenergie im Vergleich zu der Fensterlüftung in Höhe von ca. 50%.

 

Um den eng bemessenen Zeitraum zu nutzen, wäre baldmöglichst eine Ausschreibung der Leistung vorzubereiten und die Umsetzung im laufenden Schulbetrieb mit den jeweiligen Schulen zu besprechen. Allein in den Ferienzeiten ist dies nicht leistbar.

 

Aufgrund der langen Vorlaufzeit hatte die Verwaltung für diese Räume mobile Luftfiltergeräte beschafft, um einen zeitnah zusätzlichen Schutz zu erreichen. Diese Geräte könnten nach Umsetzung der Maßnahme in anderen Bereichen der Stadt weiter eingesetzt werden, um dort die Luftqualität zu erhöhen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

0 €

472.800 €

Auszahlungen

0 €

591.000 €

 

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Anlage/n:

 

Stammbaum:
2021/0995   Ausstattung der Sehnder Schulen mit stationären Raumlufttechnischen Anlagen; Inanspruchnahme von Bundesförderung   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2021/0995-1   Ausstattung der Sehnder Schulen mit stationären Raumlufttechnischen Anlagen; Inanspruchnahme von Bundesförderung   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage