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Vorlage - 2021/0970-1  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 706 "Kleewiese", 4. Änderung und 18. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde
hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2021/0970
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
17.08.2021 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
706_4_geaenderter Entwurf

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss.

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem geänderten Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 706 „Kleewiese“ im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde und der Begründung dazu sowie der 18. Berichtigung des Flächennutzungsplans dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt:

Der Ortsrat Ilten hat sich in seiner Sitzung am 12.08.2021 mit der Beschlussvorlage 2021/0970 zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 706 „Kleewiese“ befasst. Aus der Beratung haben sich folgende Änderung ergeben. Der Ortsrat empfiehlt die GRZ von 0,3 auf 0,35 zu erhöhen unter der Voraussetzung, dass dies innerhalb der überbaubaren Fläche möglich ist. Die Prüfung der Größe der überbaubaren Fläche hat ergeben, dass die GRZ auf 0,35 erhöht werden kann.

 

Außerdem hat sich aus der Beratung folgende Ergänzung bei den textlichen Festsetzungen ergeben: am Ende des ersten Absatzes der Ziffer 2 der textlichen Festsetzungen ist folgender Satz hinzuzufügen: Diese Einschränkung gilt nicht für Einfriedungen und Müllboxen.

Der Entwurf und die Begründung werden entsprechend der Empfehlung des Ortsrates Ilten geändert. Der geänderte Entwurf entsprechend der Empfehlung des Ortsrates ist beigefügt. Zur Verdeutlichung sind die Änderungen in roter Farbe markiert.

 

 

 

 

  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

54.000,00

2.000,00

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

54.000,00

2.000,00

 

 

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Anlage/n:

Geänderter Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 706 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 706_4_geaenderter Entwurf (1620 KB)    
Stammbaum:
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