Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Bei der Durchführung von städtischen Veranstaltungen sowie Veranstaltungen in städtischen Einrichtungen sollen zukünftig bei der Ausgabe von Speisen und Getränken nur noch Mehrweggeschirr, -besteck und -trinkgefäße zum Einsatz kommen. Nur wenn der Einsatz von Mehrweggeschirr begründbar nicht möglich ist, kann auf plastikfreies Einweggeschirr zurückgegriffen werden. Auf die Abgabe von Portionsverpackungen für z.B. Kaffeesahne, Ketchup und Senf ist zu verzichten.
Für Veranstaltungen Dritter auf städtischen Flächen, die durch die Stadt Sehnde genehmigt werden müssen, wird eine entsprechende Regelung in die Genehmigungsbestimmungen aufgenommen.
Sachverhalt:
Mit ihrem Antrag vom 04.05.2020 fordert die CDU/FDP Gruppe im Rat der Stadt Sehnde, dass die Verwaltung beauftragt werden solle, eine Regelung bezüglich des Verbotes der Nutzung von Einwegplastik bei städtischen Veranstaltungen, Veranstaltungen in städtischen Einrichtungen, Straßenfesten und öffentlichen Märkten zu veranlassen. Die Verwaltung unterstützt die Zielsetzung des Antrags.
Mit diesem Ratsbeschluss bekennt die Stadt Sehnde sich dazu, künftig einen wichtigen Schritt zu mehr Müllvermeidung zu leisten.
Eine weitere Maßnahme, die dieses Vorgehen in Zukunft erleichtern wird, ist die Anschaffung eines Geschirrmobils für Sehnde, die noch in diesem Jahr erfolgen soll. Im Rahmen des GutKlima-Projektes wurde seitens des Bundesumweltministeriums für das Jahr 2021 eine Fördersumme von 25.000€ für ein Geschirrmobil mit Geschirrausstattung für ca. 300 Personen zugesagt. Damit steht zukünftig für Veranstaltungen im Stadtgebiet – seien sie öffentlicher oder privater Natur – eine nachhaltige Lösung zur Verfügung.
Hintergrund: Am 3. Juli 2021 sind in Deutschland die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten. Zum Schutz des Meeres und der Umwelt sind damit seit dem 3. Juli 2021 viele Einwegplastikprodukte verboten. Dazu gehören Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Das Gleiche gilt für Einwegteller und -schalen aus Pappe, die nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff bestehen oder mit Kunststoff überzogen sind. Auch To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen in der EU nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden. Der Handel kann jedoch vorhandene Ware abverkaufen. Erlaubt bleiben weitere Wegwerfprodukte aus oder mit Kunststoff wie z.B. Wegwerfgetränkebecher. Diese müssen lediglich ab dem 3. Juli 2021 ein spezielles Kennzeichen erhalten, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt und Verbraucher*innen über die richtige Entsorgung informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |