Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2020/0801-1  

 
 
Betreff: Antrag der SPD-Bündnis 90/Die Grünen Gruppe im Rat der Stadt Sehnde vom 20.06.2020

hier: Wildnisflächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2020/0801
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
12.10.2021 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.10.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b)      Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c)      Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen Flächen und deren Größe zu ermitteln, die bereits aktuell sich selbst überlassen werden, d.h. auf denen die Natur sich ohne ordnende Eingriffe entwickeln kann. Außerdem sollen Flächen identifiziert werden, die sich potentiell zukünftig für eine solche Entwicklung eignen.

Dabei sollen wo möglich und sinnvoll auch Kooperationen mit Grundstückseigentümer*innen über deren im Privatbesitz befindliche Flächen sowie mit Nachbarkommunen über die Stadtgrenze hinweg erfolgen.

 

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Sachverhalt:

Primäre Wildnis im Sinne einer komplett unberührten Urnatur gibt es in Deutschland kaum noch und auf dicht besiedelte und intensiv landwirtschaftlich und infrastrukturell geprägte Gebiete wie Sehnde trifft diese Aussage umso mehr zu. Wir leben in einer Kulturlandschaft. Aber wo freie Naturdynamik zugelassen und von menschlichen Nutzungen und Einflüssen so gut wie möglich abschirmt wird, entsteht eine sekundäre Wildnis, die nicht weniger spannend ist. Das Zulassen solcher Prozesse ist ein zentrales Ziel des Naturschutzes.

 

So gibt die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) aus dem Jahr 2007 das Ziel vor, dass bis 2020 mindestens 2% der Landfläche Deutschlands als überwiegend großflächige Wildnisgebiete einer natürlichen Entwicklung überlassen werden sollen. Bisher wurde dieses Ziel noch nicht erreicht. Deutschland steht erst bei 0,6%.

 

Nach der Definition des Bundesamtes für Naturschutz handelt es sich bei Wildnisgebieten um ausreichend große (i.d.R. > 1000ha), (weitgehend) unzerschnittene, nutzungsfreie Gebiete, die dazu dienen, einen vom Menschen unbeeinflussten Ablauf natürlicher Prozesse dauerhaft zu gewährleisten.

 

Gebiete dieser Dimension sind im Stadtgebiet Sehndes nicht zu finden und werden auch in Zukunft nicht entwickelt werden können.

 

Freie Naturdynamik ist jedoch auch auf kleineren Flächen möglich und auch sinnvoll.

So sieht der konzeptionelle Ansatz zur Realisierung von Wildniszielen der NBS auch in kleineren Wildnisflächen einen wertvollen Beitrag im Sinne der Entwicklung eines Biotopverbunds und für Naturerlebnis- und Bildungsangebote.

 

Solche Flächen und Bereiche sollen für das Sehnder Stadtgebiet ermittelt, ggf. gesichert und im Rahmen des kommunalen Biotopverbundes vernetzt werden.

Dabei muss immer eine Abwägung zwischen den unterschiedlichen Zielen des Naturschutzes, den Anforderungen der Naherholung für die Bevölkerung (Stichwort Naturerleben) sowie ggf. den Interessen angrenzender Flächeneigentümer getroffen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

 

Stammbaum:
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2020/0801-1   Antrag der SPD-Bündnis 90/Die Grünen Gruppe im Rat der Stadt Sehnde vom 20.06.2020 hier: Wildnisflächen   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage