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Vorlage - 2021/0997-1  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 213 "Nördlich Osterkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung der eingegangenen Äußerungen
- Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
und der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2021/0997
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

 

Siehe Ursprungsbeschlussvorlage Nr. 2021/0997.

 

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 213 „Nördlich Osterkamp“ mit der Ergänzung der Textlichen Festsetzungen im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird zugestimmt und die Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 

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Sachverhalt:

Der Ortsrat Rethmar und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt haben sich mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 213 „Nördlich Osterkamp“ in ihren Sitzungen am 06.09.2021 bzw. am 14.09.2021 befasst und die Beschlussvorschläge weiterempfohlen.

In der Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt wurden die Textlichen Festsetzungen um eine Textliche Festtsetzung zur privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Pferdeweide“ als Nr. 6 ergänzt. Die Textliche Festsetzung wurde als Nr. 6 eingefügt. Die bisherige Nr. 6 erhält die Nr. 7 und die foldenden Festsetzungen erhalten die Nr. 8 und 9.

 

Es wurde folgende Textliche Festsetzung ergänzt:

 

Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Pferdeweide"

Innerhalb der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Pferdeweide" ist eine bauliche Anlage für die Weidennutzung (z. B. Weideunterstand) bis 50 m² Grundfläche zulässig.

 

Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt hat der Ergänzung zugestimmt und dem Entwurf mit der Ergänzung der Textlichen Festsetzung weiterempfohlen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

 

Stammbaum:
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2021/0997-1   Bebauungsplan Nr. 213 "Nördlich Osterkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung der eingegangenen Äußerungen - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage