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Vorlage - 2021/0001  

 
 
Betreff: Pflichtenbelehrung gem. § 43 i.V. mit § 60 NKomVG Verpflichtung der Ratsmitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Gremienbetreuung   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Sehnde Kenntnisnahme
04.11.2021 
Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Auszug NKomVG 2021

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Beschlussvorschlag:

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Sachverhalt:

a)  Nach § 43 in Verbindung mit § 60 NKomVG sind die Ratsmitglieder auf die ihnen nach den §§ 40 - Amtsverschwiegenheit -, § 41 - Mitwirkungsverbot -, § 42 –Vertretungsverbot - obliegenden Pflichten hinzuweisen.

 

Außerdem wird auf die besondere strafrechtliche Verantwortlichkeit als Amtsträger (§§ 331 ff StGB) sowie auf die evtl. Schadensersatzpflicht gem. § 54 Abs. 4 NKomVG und § 839 BGB hingewiesen.

 

Der Wortlaut der o.g. Paragraphen ist beigefügt.

 

b) Nach § 60 NKomVG werden zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl die Ratsmitglieder vom Bürgermeister förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Auszug NKomVG 2021 (22 KB)