Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2021/0005  

 
 
Betreff: Bildung des Verwaltungsausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Gremienbetreuung   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
04.11.2021 
Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Die Zahl der Beigeordneten für den Verwaltungsausschuss erhöht sich für die Dauer der Wahlperiode um zwei.    

 

 b) Zu den Beigeordneten bzw. deren Stellvertreter/innen des Verwaltungsausschusses werden bestimmt.

 

Mitglieder

Stellv. Mitglieder

1.

 

 

2.

 

 

3.

 

 

4.

 

 

5.

 

 

6.

 

 

7.

 

 

8.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Nach § 46 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beträgt die Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren für die Stadt Sehnde 34.

 

Für die Stadt Sehnde besteht nach § 74 Abs. 1 und 2 NKomVG der Verwaltungsausschuss aus dem Bürgermeister, sechs Beigeordneten sowie den Mitgliedern nach § 71 Abs. 4 Satz 1 (Grundmandatsträger). Gem. § 6 der Hauptsatzung  gehören die Beamten auf Zeit dem Verwaltungsausschuss mit beratender Stimme an. Außerdem kann der Rat nach § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht.

Bisher wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Es wird daher vorgeschlagen, die Anzahl der Verwaltungsausschussmitglieder auch für die Dauer dieser Wahlperiode um 2 Beigeordnete zu erhöhen.

 

 Die Beigeordneten werden vom Rat in seiner ersten Sitzung aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren bestimmt. Die Sitze werden auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Über die Zuteilung übrig bleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los.

 

 

Folgende Fraktionen sind angezeigt worden:

 

 Zusammensetzung des Ratses

 

Anzahl Mitglieder

CDU

13

SPD

11

B90/Die Grünen

5

FDP

2

AfD

2

 

 

Teiler

Fraktion CDU

Fraktion

SPD

Fraktion

B90/Die Grünen

Fraktion

FDP

Fraktion

AfD

 

1

13            1

11            2

5             5

2

2

 

2

6,50         3

5,50         4

2,50

1,00

1,00

 

3

4,33         6

3,67         7

1,67

0,67

0,67

 

4

3,25         8

2,75        

1,25

0,50

0,50

 

5

2,60

2,20

1,00

0,40

0,40

 

6

2,17

1,83

0,83

0,33

0,33

 

7

1,86

1,57

0,71

0,29

0,29

 

8

1,63

1,38

0,63

0,25

0,25

 

 

 

Auf die CDU-Fraktion entfallen 4 Sitze (1,3,6,8), auf die SPD-Fraktion 3 Sitze (2,4,7) und auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1 Sitz (5).

 

Die FDP Fraktion und die AfD Fraktion erhalten ein Grundmandat

 

Gem. § 75 Abs. 1 Sätze 3,4 und 5 NKomVG ist für jede Beigeordnete und für jeden Beigeordneten eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen. Vertreterinnen oder Vertreter, die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.

 

 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kann eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen, da sie nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

 

Stammbaum:
2021/0005   Bildung des Verwaltungsausschusses   Stab Gremienbetreuung   Beschlussvorlage
2021/0005-1   Bildung des Verwaltungsausschusses   Stab Gremienbetreuung   Beschlussvorlage
2021/0005-2   Bildung des Verwaltungsausschusses   Stab Gremienbetreuung   Beschlussvorlage