Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2021/0021  

 
 
Betreff: Auswirkungen des neuen Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege auf den Stellenplan und den Haushalt
Status:öffentlichVorlage-Art:Personalvorlage
Federführend:FD Personal, Organisation und Innere Dienste   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
30.11.2021 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
06.12.2021 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a.)    Der Fachausschuss 1 empfiehlt dem Rat den Beschluss zu d zu fassen

b.)    Der Fachausschuss 3 empfiehlt dem Rat den Beschluss zu d zu fassen

c.)    Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d zu fassen

d.)    Der Rat nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis und stimmt den erforderlichen Stellenbewertungen von EG S03/S04 TVSuE auf EG S8a TVSuE und die entsprechende Änderung im Stellenplan zu. Der Rat stimmt der Umsetzung des Qualifizierungskonzeptes zu.  

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Am 01.08.2021 ist das Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) in Kraft getreten. Das Kultusministerium hat sich das Ziel gesetzt, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu erhöhen. So heißt es im Gesetz:

§9 Pädagogische Kräfte

Pädagogische Kräfte sind pädagogische Fachkräfte (z.B. Erzieher*innen) und pädagogische Assistenzkräfte (z.B. Sozialassistent*innen). Die Förderung der Kinder in Kindertagesstätten obliegt den pädagogischen Fachkräften. Die pädagogischen Fachkräfte können dabei durch pädagogische Assistenzkräfte unterstützt werden.

 

§11 Personelle Mindestausstattung in den Gruppen

Während der gesamten Kernzeit und während der gesamten Randzeit müssen je Gruppe mindestens zwei pädagogische Fachkräfte (z.B. Erzieher*innen) regelmäßig tätig sein. Stehen auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend pädagogische Fachkräfte zur Verfügung, so können abweichend von Satz 1 auch eine pädagogische Fachkraft und eine pädagogische Assistenzkraft regelmäßig tätig sein.

 

Daraus folgt, dass künftig in jeder Kita-Gruppe zwei Erzieher*innen tätig sein müssen. Die Aufteilung in Erstkraft – Erzieher*in und Zweitkraft – Sozialassistent*in ist künftig nicht mehr gesetzeskonform. Die einzige Ausnahme darf dann gemacht werden, wenn auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend Erzieher*innen zur Verfügung stehen. Da das zurzeit der Fall ist, haben die bestehenden Gruppen in ihrer Zusammensetzung zum jetzigen Zeitpunkt Bestandschutz.

 

Das bedeutet aber auch, dass im Stellenplan alle Zweitkraftstellen für Sozialassistent*innen, Entgeltgruppe S 03 bzw. S04 TVSuE, in Stellen für Erzieher*innen, Entgeltgruppe S 08a TVSuE, umgewandelt werden müssen. Ungeachtet dessen können diese Stellen weiterhin mit Sozialassistent*innen besetzt werden, wenn auf dem Arbeitsmarkt kein*e Erzieher*in zur Verfügung steht. Dennoch ist bei jeder Stellenbesetzung eine Erzieher*innenausbildung als Voraussetzung auszuschreiben und bei entsprechenden Bewerbungen ist ein*e Erzieher*in mit der Entgeltgruppe S8a TVSuE einzustellen. Die finanziellen Auswirkungen werden deshalb erst innerhalb der nächsten Jahre bei Personalwechsel oder Qualifizierung spürbar anwachsen.

 

Stellenplanauswirkungen

Im Stellenplan sind derzeit 49,421 Stellen mit S03/S04 TVSuE ausgewiesen.

Davon sind derzeit 43 Stellen (vollzeitäquivalent) Zweitkraftstellen, welche mit 51 Sozialassistent*innen besetzt sind.

Betroffen von der Regelung sind nicht die Drittkräfte in den Krippengruppen, so dass nicht alle Stellen S03 TVSuE aus dem Stellenplan angehoben werden müssen.

Derzeit sind vier ausgebildete Erzieher*innen/Heilerziehungspfleger*innen als Zweitkräfte beschäftigt und in die Entgeltgruppe S03 bzw. S04 TVSuE eingruppiert. Diese sind aufgrund der Gesetzeslage rückwirkend zum 01.08.2021 als Erzieher*innen einzusetzen und entsprechend in die Entgeltgruppe S08a TVSuE einzugruppieren.

 

Für das Jahr 2021 entstehen Personalaufwendungen für diese vier Personalfälle in Höhe von ca. 11.000 €. Im Jahr 2022 erhöhen sich die Personalkosten um ca. 25.000 €. Die Mehraufwendungen sind durch die laufenden Kosten des jeweiligen Haushaltes gedeckt.

 

Drei weitere Sozialassistent*innen befinden sich aktuell in einer Erzieher*innenausbildung und werden diese voraussichtlich im Januar 2022, Juli 2022 und Januar 2023 abschließen. Wenn die Ausbildungen wie geplant abgeschlossen werden, erhöhen sich dadurch 2022 die Personalkosten um weitere ca. 10.000 Euro.

Sollten alle S03/S04 Sozialassistent*innenstellen im Zweitkraftbereich durch S08a (Erzieher*innen) besetzt werden, entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 360.000 € jährlich. Es ist abzusehen, dass die Besetzung aller Stellen mit Erzieher*innen mehrere Jahre benötigt. Daher entstehen die Kosten nicht auf sofort in voller Höhe, sondern wachsen bis auf die Summe von ca. 360.000 € über den Zeitraum der Besetzung aller Stellen mit Erzieher*innen an.

 

Qualifizierungskonzept

Als problematisch stellt sich nicht nur die Suche und Bindung von neuem Personal, sondern ebenfalls auch das Halten und Binden des vorhandenen Personals. Es ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl der derzeitigen Sozialassistent*innen den Schritt zur weiteren Qualifizierung/Ausbildung zum/zur Erzieher*in wählen werden, da die bis dato inhaltlichen Aufgaben neben der eigentlichen Betreuung der Kinder auf Erzieher*innen übertragen werden. De facto sinkt der Bedarf an Sozialassistent*innen und der Bedarf an Erzieher*innen steigt zum derzeitigen Fachkräftemangel weiter an.

Der „War of talents“ zwischen den Arbeitgeber*innen im Bereich der pädagogischen Kräfte wird weiter zunehmen. Andere Arbeitgeber*innen werden den Schritt der Nachqualifizierung aufgrund der Nachfrage des Personals ebenfalls anbieten und damit auf dem Arbeitsmarkt als „Benefit“ für sich werben.

Derzeit gilt aufgrund mangelnder Erzieher*innen auf dem Arbeitsmarkt Bestandsschutz und Sozialassistent*innen dürfen noch eingesetzt werden. Da noch nicht abzusehen ist, wie lange der Bestandsschutz gilt, sollte die Stadt Sehnde den Mangel durch Nachqualifizierung eigenen Personals reduzieren, um nicht zu einem späteren Zeitpunkt ca. die Hälfte des pädagogischen Personals aufstocken zu müssen. Deshalb ist es notwendig, dass wir unser eigenes Personal zu Erzieher*innen nachqualifizieren.

 

Frühester Beginn von Qualifizierungen wäre Sommer 2022.

 

Qualifizierungen können frühestens ab 08/2024 zu Eingruppierungen nach S8a führen.

Die Ausbildung zur Erzieher*in in Vollzeit dauert zwei Jahre. Wird die Ausbildung nebendienstlich absolviert, dauert diese dreieinhalb Jahre.

 

Es ist geplant, dass jedes Jahr

-          zwei Vollzeitausbildungen und

-          zwei nebendienstliche Ausbildungen

angeboten werden, vorbehaltlich vorhandener Schulplätze, um sukzessive den Bestand der Erzieher*innen auszubauen. Eine höhere Anzahl von Lehrgängen zur Nachqualifizierung ist aus personellen Gründen nicht möglich und nicht sinnvoll. Die fehlenden Arbeitsstunden, des sich in der Qualifizierung befindlichen Personals, sollen durch vorhandenes Personal, zusätzlichen Kräften mit zeitlich befristeten Arbeitsverträgen für die Vertretung der Vollzeitlehrgänge und „Minijobber*innen“ (ggfls. Erzieher*innen in Rente) für die nebendienstlichen Lehrgänge ausgeglichen werden um den Umfang der Betreuungsstunden aufrecht erhalten zu können.

 

Die Personalkosten bei einer Vollzeitausbildung (2 Jahre) mit vollständiger Freistellung betragen ca. 100.000 Euro pro Beschäftigte*r auf die Dauer der Ausbildung gerechnet.
Die Personalkosten bei einer Teilzeitausbildung (3,5 Jahre) betragen beispielsweise ca. 58.000 Euro (bei 32,5 Wochenstunden) je Beschäftigte*r. Bei 36,5 Wochenstunden wären es ca. 65.200 Euro je Beschäftigte*r auf die Dauer der Ausbildung gerechnet. Die Kosten beziehen sich auf die Freistellung für die Unterrichtstage an den Schulen. An den anderen Tagen erfolgt die normale Arbeitsleistung.

Aufstellung: Finanzielle Auswirkungen

 

Die genauen Mehraufwendungen können nicht endgültig benannt werden. Dies hängt unter anderem auch von der Arbeitsmarktlage ab. Die folgenden Zahlen spiegeln die feststehenden Aufwendungen wieder.

 

Haushaltsjahr 2021

Höhergruppierungen                                 11.000 €

 

Haushaltsjahr 2022

Höhergruppierungen/Eingruppierungen   25.000 €

Qualifizierungskonzept                             56.400 €

(Personalkosten je 2 X Vollzeitausbildung/Teilzeitausbildung für anteilig zweites Halbjahr 2022)

 

Die Höher- und Eingruppierungen werden über das laufende Personalbudget abgedeckt. Wenn feststeht, dass die Schulplätze in Anspruch genommen werden, wird im Jahr 2022 eine überplanmäßige Aufwendung beantragt.

 

Die Stellenveränderungen werden im Stellenplan separat eingebracht.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

HHJ 2021 11.000

HHJ 2022 81.400

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

HHJ 2021 11.000

HHJ 2022 81.400

 

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Anlage/n: