Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2021/0025  

 
 
Betreff: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde
hier: Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 und Investitionsplan für den Zeitraum bis 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
30.11.2021 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Haushaltsplan 2022 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung sowie nachrichtliche Haushaltssatzung

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Beschlussvorschlag:

a)      Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

b)      Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

c)      Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

  1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2025 und der Stellenplan 2022 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung in den der Beschlussvorlage 2019/0610 beigefügten Fassungen werden gem. § 27 und 28 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Die Haushaltssatzung 2022 ist nachrichtlich beigefügt.
  2. Dem von der Stadtwerke Sehnde GmbH aufgestellten Investitionsplan 2022 für den Bereich Abwasser in Höhe von 5.948.000 € wird zugestimmt.
  3. Der zurzeit gültige Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt unverändert 0,25 €/cbm.
    Der zurzeit gültige Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt unverändert 3,55 €/cbm.
  4. Die bisher gültigen Gebührensätze im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung werden beibehalten.

 

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Sachverhalt:

Der von der Stadtwerke Sehnde GmbH in Abstimmung mit der Betriebsleitung aufgestellte Haushaltsplan 2022 für den Eigenbetrieb – Stadtentwässerung Sehnde – mit der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Geschäftsjahre 2023 bis 2025 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Außerdem ist der Investitionsplan 2022 der Stadtwerke Sehnde GmbH für den Bereich Abwasser und die mittelfristige Investitionsplanung für die Geschäftsjahre 2023 bis 2025 beigefügt. Der Investitionsplan ist gem. § 5 Ziffer 2 des Entsorgungsvertrages zwischen der Stadt und der Stadtwerke GmbH in Abstimmung mit der Stadtentwässerung aufgestellt worden und bedarf der Zustimmung des Rates. Die von der Kommunalaufsichtsbehörde der Region Hannover geforderte Haushaltssatzung für den Haushaltsplan 2022 ist rechtlich nicht erforderlich. Auf Wunsch der Kommunalaufsicht wird die Haushaltssatzung 2022 ausschließlich nachrichtlich beigefügt.

Der Frischwasserverbrauch und der damit verbundene Ertrag aus der Abwassermenge wird nach heutiger Schätzung im Vergleich zum Planansatz des Jahres 2021 um 2.395 cbm auf 1.060.000 cbm steigen. Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung wurde die Prognose der zu veranlagenden versiegelten Flächen um 4.700 qm auf 1.890.830 qm gesenkt.

Die Schmutzwassergebühr muss nach heutiger Planung in 2023 angepasst werden. In 2022 kann sie jedoch bei der seit 2017 gültigen Gebührenhöhe von 3,55 €/cbm bleiben.
Die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung kann ebenfalls beibehalten werden. Nach der Gebührensenkung in 2014 beträgt sie weiterhin 0,25 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche.

Die Gesamtsumme der Erträge und Aufwendungen beträgt damit jeweils 5.372.400 €.

Nach der vorgelegten mittelfristigen Finanzplanung wird es auf Grund der ausgewiesenen Fehlbeträge in den Folgejahren zu Gebührenanpassungen bzw. -erhöhungen kommen müssen, wenngleich diese für 2022 noch nicht empfohlen werden. Dies resultiert vor allem daraus, dass etwaige Rückstellungen aufgebraucht wurden und somit im Ergebnishaushalt kein Ausgleich mehr erzielen werden kann.

Die größte Aufwandsposition im Ergebnishaushalt ist das Betreiberentgelt, das nach dem abgeschlossenen Entsorgungsvertrag zu entrichten ist. Das Betreiberentgelt für das Wirtschaftsjahr 2022 sinkt gegenüber dem Planansatz 2021 um 246.000 € auf 4.193.400 €. Die Ermittlung des Betreiberentgeltes ist auf Seite 7 der Anlage „Haushaltsplan 2022“ zu dieser Beschlussvorlage im Einzelnen aufgeführt.

Die weiteren Positionen des Ergebnishaushaltes 2022 sind entsprechend angepasst und fortgeschrieben worden. Sie sind auf Seite 6 der Anlage „Haushaltsplan 2022“ erläutert. Dabei ist zu beachten, dass die Planansätze 2021 im Hinblick auf Abweichungen zum voraussichtlichen Ergebnis 2021 nicht überarbeitet wurden.

 
Der Investitionsplan 2022 der Stadtwerke – Bereich Abwasser – ist, wie bereits erläutert, zwischen der Stadt und der Stadtentwässerung abgestimmt und enthält auch die Maßnahmen, die im Haushaltsplan 2022 der Stadt veranschlagt sind. Die Gesamtinvestitionssumme in Höhe von 5.948.000 € beinhaltet die notwendigen Kanalbaumaßnahmen, die auf Seite 5 der Anlage „Haushaltsplan 2022“ im Einzelnen aufgeführt sind.

 
Auf Seite 4 ist die Stellenübersicht beigefügt. Die Anzahl der Beschäftigtenstellen in 2022 hat sich gegenüber 2021 nicht verändert. Die neu einzustellenden Mitarbeiter sind in Zukunft nicht mehr bei der Stadtentwässerung, als Mitarbeiter der Stadt Sehnde, sondern bei der Stadtwerke Sehnde GmbH beschäftigt und damit nicht mehr im hier vorgelegten Stellenplan nachzuweisen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Aufwendungen

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Auszahlungen

Siehe Anlage

Siehe Anlage

 

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Anlage/n:

- Haushaltsplan 2022 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung sowie nachrichtliche

  Haushaltssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushaltsplan 2022 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung sowie nachrichtliche Haushaltssatzung (1305 KB)