Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2021/0032  

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Sehnde vom 13.12.2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kasse und Steuern   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
30.11.2021 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Sehnde vom 13.12.2012

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Beschlussvorschlag:

a)      Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den Beschluss zu c) zu fassen.

b)      Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den Beschluss zu c) zu fassen.

c)      Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 1. Änderungssatzung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Sehnde vom 13.12.2012 in der vorgelegten Fassung.

 

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Sachverhalt:

Mit der Neufassung der Vergnügungssteuersatzung wurde ab dem 01.01.2013 der Steuersatz für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit und manipulationssicheren Zählwerken auf 14 v.H. des monatlichen Einspielergebnisses festgesetzt und ist seitdem unverändert.

 

Im Haushaltssicherungskonzept (HSK) zum Haushaltsplan 2021/2022 wurde festgelegt, den Steuersatz auf 19 v.H. zu erhöhen. Diese Höhe wurde gewählt, weil durch die Rechtsprechung mehrfach festgestellt wurde, dass ein Steuersatz dieser Höhe keine erdrosselnde Wirkung hat. Mit der 1. Änderungssatzung wird die Maßnahme zum HSK ab dem 01.01.2022 umgesetzt.

 

Ausgehend von einer ganzjährigen Öffnung der Spielhallen und unter Berücksichtigung des aktuellen Gerätebestands ist mit einer Mehreinnahme von 70.000,-- € zu rechnen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

70.000,-- €

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

70.000,-- €

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Sehnde vom 13.12.2012 (59 KB)