Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zu den ausgelegten Unterlagen zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2021/0051 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2021/0051 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 "Südtorfeld" mit Örtlichen Bauvorschriften ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 "Südtorfeld" mit Örtlichen Bauvorschriften hat sich der Rat der Stadt Sehnde zuletzt in seiner Sitzung am 24.06.2021 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.08.2021 bis einschließlich 20.08.2021.
Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die eingegangenen Äußerungen aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB geprüft und ausgewertet werden. Dafür ist eine Abwägungstabelle als Anlage 2 beigefügt. Die Tabelle enthält eine Wiedergabe der Schreiben und eine Stellungnahme der Stadtverwaltung als Abwägungsvorschlag, in der angegeben ist, wie die Äußerungen im Entwurf des Bebauungsplans berücksichtigt werden. Außerdem sind Beschlussvorschläge aufgeführt. Der Beschluss zu der Auswertung der Äußerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt.
Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung sowie der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage 2 beigefügte Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 "Südtorfeld" mit Örtlichen Bauvorschriften und die als Anlage 3 beigefügte Begründung dazu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Abwägung der eingegangenen Eingaben nach § 3 (1) BauGB 2. Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“ - in Einzelteilen 3. Entwurf der Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“ 3.1 Auszug wirksamer Bebauungsplan Nr. 334-1 3.2 Bebauungskonzept
Die Fachgutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar: https://www.sehnde.de/stadt/stadtentwicklung/bauleitplanung/
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |