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Vorlage - 2022/0053  

 
 
Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
09.02.2022 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.02.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2022

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den

    Beschluss zu c) zu fassen.

 

b. Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für

    das Haushaltsjahr 2022 in der der Beschlussvorlage Nr. 2022/0053 beigefügten Fassung.

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Sachverhalt:

Bedingt durch den vorgeschlagenen Ankauf von Grundstücksflächen unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlage Nr. 2022/0054 ist die Aufstellung einer maßnahmenbezogenen 1. Nachtrags-haushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 erforderlich.

 

Mit der Beschlussvorlage Nr. 2022/0054 wird vorgeschlagen, Grundstücksflächen in einem Wert von ca. 2.600.000 € zu erwerben. Die Finanzierung dieses Grundstückskaufs kann nur durch eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe erfolgen, da entsprechende liquide Mittel unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung nicht zur Verfügung stehen.

 

Diese Kreditaufnahme zieht einen Kapitaldienst in Form von Tilgung und Zinsen nach sich, der entsprechend im 1. Nachtragshaushaltsplan veranschlagt ist.

 

Dagegen stehen Pachterträge, die nach Abschluss des Grunderwerbs generiert werden können und den anfallenden Zinsaufwand weitestgehend decken.

 

Auf Grund der veranschlagten Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mehrerträgen und Mehreinzahlungen stellt sich der 1. Nachtragshaushalt 2022 wie folgt dar:

 

1. Ergebnishaushalt

 

 Ordentliche Erträge      47.681.800 €

 Ordentliche Aufwendungen     55.466.100 €

 Außerordentliche Ertrage          259.000 € 

 

 Ergibt einen Haushaltsfehlbetrag von insgesamt     7.525.300 €

2. Finanzhaushalt

 

 Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit   44.618.900 €

 Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit   51.104.000 €

 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit      6.485.100 € 

 

 Einzahlungen für Investitionstätigkeit     2.517.700 €

 Auszahlungen für Investitionstätigkeit   36.023.700 €

 Saldo aus Investitionstätigkeit    33.506.000 €

 

 Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit   33.524.000 €

 Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit        902.100 €

 Saldo aus Finanzierungstätigkeit    32.621.900 € 

 

 

Der Haushaltsfehlbetrag im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2022 würde sich durch die
1. Nachtragshaushaltssatzung gegenüber der Ursprungssatzung von 7.524.000 € um 1.300 € auf nun 7.525.300 € erhöhen. Diese Erhöhung um 1.300 € setzt sich aus dem Saldo der voraussichtlichen zusätzlichen Zinsaufwendungen in Höhe von ca. 8.700 € und den Mehrerträgen aus der Verpachtung der erworbenen Flächen von rd. 7.400 € zusammen.

 

Durch das Saldo aus Mehrauszahlungen und Mehreinzahlungen aus dem Grundstücksankauf erhöht sich die bisher vorgesehene Kreditaufnahme von 30.906.000 € um 2.600.000 € auf nun 33.506.000 €. Die daraus resultierenden höheren Zins- und Tilgungsaufwendungen sind ebenso wie die Pachterträge veranschlagt. Auch ist im Finanzhaushalt eine zusätzlich Tilgungsleistung in Höhe von 52.000 € berücksichtigt.

 

Durch die Erhöhung der Kreditaufnahme entsteht eine Genehmigungspflicht der 1. Nachtrags-haushaltssatzung 2022 durch die Kommunalaufsichtsbehörde, die nach Beschlussfassung kurzfristig beantragt wird.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung, der angepasste Ergebnis- und Finanzhaushalt mit den jeweilig betroffenen Produkten sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

siehe Nachtragshaushalt

siehe Nachtragshaushalt

Aufwendungen

siehe Nachtragshaushalt

siehe Nachtragshaushalt

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

siehe Nachtragshaushalt

siehe Nachtragshaushalt

Auszahlungen

siehe Nachtragshaushalt

siehe Nachtragshaushalt

 

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Anlage/n:

1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2022

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 (501 KB)