Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b. Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 in der der Beschlussvorlage Nr. 2022/0053 beigefügten Fassung. Sachverhalt:Bedingt durch den vorgeschlagenen Ankauf von Grundstücksflächen unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlage Nr. 2022/0054 ist die Aufstellung einer maßnahmenbezogenen 1. Nachtrags-haushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 erforderlich.
Mit der Beschlussvorlage Nr. 2022/0054 wird vorgeschlagen, Grundstücksflächen in einem Wert von ca. 2.600.000 € zu erwerben. Die Finanzierung dieses Grundstückskaufs kann nur durch eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe erfolgen, da entsprechende liquide Mittel unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung nicht zur Verfügung stehen.
Diese Kreditaufnahme zieht einen Kapitaldienst in Form von Tilgung und Zinsen nach sich, der entsprechend im 1. Nachtragshaushaltsplan veranschlagt ist.
Dagegen stehen Pachterträge, die nach Abschluss des Grunderwerbs generiert werden können und den anfallenden Zinsaufwand weitestgehend decken.
Auf Grund der veranschlagten Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mehrerträgen und Mehreinzahlungen stellt sich der 1. Nachtragshaushalt 2022 wie folgt dar:
1. Ergebnishaushalt
Ordentliche Erträge 47.681.800 € Ordentliche Aufwendungen 55.466.100 € Außerordentliche Ertrage 259.000 €
Ergibt einen Haushaltsfehlbetrag von insgesamt 7.525.300 € 2. Finanzhaushalt
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 44.618.900 € Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 51.104.000 € Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 6.485.100 €
Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2.517.700 € Auszahlungen für Investitionstätigkeit 36.023.700 € Saldo aus Investitionstätigkeit 33.506.000 €
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 33.524.000 € Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 902.100 € Saldo aus Finanzierungstätigkeit 32.621.900 €
Der Haushaltsfehlbetrag im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2022 würde sich durch die
Durch das Saldo aus Mehrauszahlungen und Mehreinzahlungen aus dem Grundstücksankauf erhöht sich die bisher vorgesehene Kreditaufnahme von 30.906.000 € um 2.600.000 € auf nun 33.506.000 €. Die daraus resultierenden höheren Zins- und Tilgungsaufwendungen sind ebenso wie die Pachterträge veranschlagt. Auch ist im Finanzhaushalt eine zusätzlich Tilgungsleistung in Höhe von 52.000 € berücksichtigt.
Durch die Erhöhung der Kreditaufnahme entsteht eine Genehmigungspflicht der 1. Nachtrags-haushaltssatzung 2022 durch die Kommunalaufsichtsbehörde, die nach Beschlussfassung kurzfristig beantragt wird.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung, der angepasste Ergebnis- und Finanzhaushalt mit den jeweilig betroffenen Produkten sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2022
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