Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2022/0090  

 
 
Betreff: Berufung einer stellvertretenden Gemeindewahlleiterin
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
31.03.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu b) zu fassen.

b) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 Frau Bianca Frey wird für die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag am
 9. Oktober 2022 zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin berufen.

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Sachverhalt:

Durch Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung vom 6. Oktober 2021 wurde als Wahltag für die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag der 9. Oktober 2022 bestimmt.

 

Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ist Wahlleitung in den Gemeinden der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin. Die Stellvertretung übernimmt die Vertreterin oder der Vertreter im Amt.

 

Der Rat der Stadt kann hiervon abweichend andere Personen als Wahlleitung oder Stellvertretung berufen.

 

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl, die dem Fachdienst Ordnung und Recht obliegt, ist eine enge Kooperation zwischen der Wahlsachbearbeitung und der Wahlleitung erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Fachdienstleiterin 2.4 Ordnung und Recht, Frau Bianca Frey, zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin zu berufen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n: