Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2022/0100  

 
 
Betreff: Einziehung einer Teilfläche der Straße "Schmiedestraße" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
-Absicht der Einziehung-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Bolzum Vorberatung
19.04.2022 
Sitzung des Ortsrates Bolzum ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
03.05.2022 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.05.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Schmiedestraße_Teileinziehung

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Es ist beabsichtigt, einen Teil des Flurstücks 301/25 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, als Teilfläche der Straße „Schmiedestraße“ in Bolzum zur Größe von insgesamt ca. 360 m², derzeitig Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche (Spielplatz, Bolzplatz) sowie Straßenbegleitgrünfläche, der Straße „Schmiedestraße“ gem. § 8 NStrG einzuziehen.

Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.

 

 

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Sachverhalt:

Es besteht ein Interesse die Grünfläche mit dem ehemalige Spielplatz in der Größe von ca. 360 m² in der Schmiedestraße in Bolzum zu pachten, um hier ca. 6 – 8 Pkw-Stellplätzen einzurichten von den 2-3 Plätze eine öffentlich zugängliche E-Ladesäule erhalten sollen.

Der Baumbestand auf der Fläche soll erhalten bleiben. Die Befestigung soll mit Rasengittersteinen erfolgen.

Nach dem Spielplatzkonzept der Stadt Sehnde soll die Fläche “ehemaliger Spielplatz Schmiedestraße“ veräußert werden. Aus diesem Grund erfolgte auch bereits der Rückbau der Spielgeräte und des Zaunes. Die Verwaltung stimmt daher einer VerPachtung der Grünfläche zu. Da die Fläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist, ist die Fläche vor der Verpachtung einzuziehen.

 

Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate vorher bekannt zu machen.

 


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

ALK – Auszug

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Schmiedestraße_Teileinziehung (519 KB)